Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Ansprüche des Großherzogs v. Oldenburg auf Schleswig-Holstein. 339 
für jetzt nicht weiter zu fördern, als bisher geschehen, und 
wenn Einwendungen laut werden, zu erklären, daß der 
dynastische Theil unseres Programms nicht die Hauptsache 
desselben ist. · 
Ganz in demselben Sinne mit Rechberg zu reden, wurde 
am 8. Juni auch Werther angewiesen. Wenn Osterreich bisher 
die Ansprüche Oldenburg's nicht begünstigt und schließlich 
Augustenburg vorgezogen habe, so sei jetzt durch die russische 
Abtretung der Gottorp'schen Erbtitel an den Großherzog die 
Lage wesentlich verändert. Jetzt sei aus jenen fremden und 
nirgend angemeldeten Ansprüchen der directe Anspruch eines 
deutschen Bundesfürsten geworden, bereits der Conferenz vor- 
gelegt, sicher in Frankfurt bevorstehend. Dort am Bundes- 
tage die rechtliche Seite der Frage geltend zu machen, würde 
Sache des Großherzogs sein. In politischer Beziehung, scheine 
es, hätten wir keine Gründe, dem Großherzog entgegen zu 
treten. Die beiden deutschen Mächte bedürfen den möglichst 
großen Erfolg; es sei sehr möglich, daß derselbe durch 
die Candidatur Oldenburg erreichbar würde, da für diese die 
Unterstützung Rußlands gesichert, und die Westmächte ihr 
schwerlich abgeneigt wären. Es sei vorauszusehen, daß der 
Großherzog seine Ansprüche auf ganz Schleswig-Holstein 
erstrecke; dann würde für ihn die Theilung Schleswigs nicht 
eine Abtretung von Dänemark, sondern an Dänemark sein, 
und Rußland nicht wohl gegen eine dem Großherzog günstige 
Theilungslinie auftreten können. Niemals hätten wir übrigens 
die Augustenburger Candidatur als die einzig mögliche und 
ausschließliche bezeichnen wollen; sie sei eben nur ein Vorschlag 
gewesen, nicht angenommen von der andern Seite, also auch 
nicht mehr bindend für den Vorschlagenden. 
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