Ansprüche des Großherzogs v. Oldenburg auf Schleswig-Holstein. 339
für jetzt nicht weiter zu fördern, als bisher geschehen, und
wenn Einwendungen laut werden, zu erklären, daß der
dynastische Theil unseres Programms nicht die Hauptsache
desselben ist. ·
Ganz in demselben Sinne mit Rechberg zu reden, wurde
am 8. Juni auch Werther angewiesen. Wenn Osterreich bisher
die Ansprüche Oldenburg's nicht begünstigt und schließlich
Augustenburg vorgezogen habe, so sei jetzt durch die russische
Abtretung der Gottorp'schen Erbtitel an den Großherzog die
Lage wesentlich verändert. Jetzt sei aus jenen fremden und
nirgend angemeldeten Ansprüchen der directe Anspruch eines
deutschen Bundesfürsten geworden, bereits der Conferenz vor-
gelegt, sicher in Frankfurt bevorstehend. Dort am Bundes-
tage die rechtliche Seite der Frage geltend zu machen, würde
Sache des Großherzogs sein. In politischer Beziehung, scheine
es, hätten wir keine Gründe, dem Großherzog entgegen zu
treten. Die beiden deutschen Mächte bedürfen den möglichst
großen Erfolg; es sei sehr möglich, daß derselbe durch
die Candidatur Oldenburg erreichbar würde, da für diese die
Unterstützung Rußlands gesichert, und die Westmächte ihr
schwerlich abgeneigt wären. Es sei vorauszusehen, daß der
Großherzog seine Ansprüche auf ganz Schleswig-Holstein
erstrecke; dann würde für ihn die Theilung Schleswigs nicht
eine Abtretung von Dänemark, sondern an Dänemark sein,
und Rußland nicht wohl gegen eine dem Großherzog günstige
Theilungslinie auftreten können. Niemals hätten wir übrigens
die Augustenburger Candidatur als die einzig mögliche und
ausschließliche bezeichnen wollen; sie sei eben nur ein Vorschlag
gewesen, nicht angenommen von der andern Seite, also auch
nicht mehr bindend für den Vorschlagenden.
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