Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

348 Ausgang der Londoner Conferenz. 
In der folgenden Sitzung am 22. Juni konnte dann 
Graf Bernstorff erklären, daß die deutschen Mächte den letzten, 
englischen Vorschlag genau in dem Sinne des Pariser Friedens 
annähmen, nach welchem ein Vermittler zu wählen sei, der 
gute Dienste zur Erzielung des Friedens leiste, ohne bindende 
Urtheilssprüche zu fällen. Wir werden sogleich nachholen, 
auf welche Art dieser Beschluß zu Stande gekommen war. 
Dagegen setzte Qugade Namens der dänischen Regierung 
auseinander, daß auf die gegenwärtigen Verhältnisse der Satz 
des Pariser Friedens unanwendbar, und folglich Lord John's 
Vorschlag unannehmbar sei. König Christian hatte Anfangs 
zur Genehmigung geneigt, und auch der zur Berathung hinzu- 
gezogene Hall sie lebhaft empfohlen, Monrad aber, durch 
ermuthigende Winke vom Hofe des Prinzen von Wales ge- 
stärkt, war unerschütterlich auf der Verwerfung bestanden 7. 
Es war dies wieder ein für Dänemarks Interesse ungünstiger 
Verlauf; wieder war man weniger entgegenkommend als die 
deutschen Mächte gewesen, und vergebens suchte Clarendon 
die Thatsache durch eine gewundene Erörterung abzuschwächen, 
daß unter den „guten Diensten“ des Pariser Vertrags auch 
ein Schiedsgericht mit verstanden sei, daß also durch dessen 
Ablehnung die Deutschen sich ebenso unverträglich wie die 
Dänen gezeigt hätten. Der Wortlaut der Pariser Urkunde 
sprach zu entschieden zu Gunsten der Deutschen. Dasselbe 
Ergebniß trat hervor, als Fürst Latour jetzt im Namen 
seiner Regierung seinen Antrag wiederholte, zur Information 
der Conferenz in den gemischten Bezirken zwischen Apenrade 
und Eckernförde die Bevölkerung gemeindeweise abstimmen zu 
lassen, unter Entfernung der deutschen Truppen während der 
1) Bernstorff, 22. December 1864.
	        
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