Telegraphen-Vertrag der Hansestädte mit den Bundescommissaren. 367
der Krieg zu Ende war, keinen Sinn mehr; Österreich wünschte
sehr, nach dem Friedensschluß dem Bunde einen gewissen
Einfluß auf die Herzogthümer zuzuwenden, fand aber eine
Theilnahme desselben an der Friedensverhandlung lediglich
unbequem. Vollends aber hatte Beust persönlich durch Em-
pfehlung eines deutschen Parlaments in diesem Augenblicke,
so wie durch die farbenreiche Schilderung seiner Wirksamkeit
in London, den Unwillen Rechberg's erregt. Beust's Berichte,
rief Rechberg, sind verletzend für die Großmächte, anmaaßend,
gemeingefährlich. Auf seinen Antrag gingen sehr höfliche,
aber sehr scharfe Entgegnungen der beiden Mächte nach
Dresden ab, und Bismarck blieb um so fester in seinem Ent-
schlusse, den ehrgeizigen Bestrebungen Beust's mit unbedingtem
Nachdruck entgegenzutreten, als eben in diesen Tagen eine neue
Leistung des sächsischen Bundescommissars in Holstein, des
Herrn von Könneritz, in Berlin lebhaften Unwillen erregte.
Könneritz hatte nämlich, unter nachträglicher Zustimmung
seines hannoverischen Collegen, am 22. Juli für das Herzog-
thum mit den Hansestädten Hamburg und Lübeck zwei
Verträge über die Einrichtung und Verwaltung neuer Tele-
graphenlinien auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen,
deren Inhalt dem preußischen Handelsminister unverträglich
mit den Interessen seines Staats schien. Bismarck erklärte
dann auf der Stelle, daß die Executionscommissare schlechter-
dings keine Befugniß zum Abschluß solcher Verträge besäßen,
welche den ihrer Leitung zur Zeit anvertrauten Staat über
die Dauer der Execution hinaus verpflichten sollten. Er ließ
hienach an allen betheiligten Stellen anzeigen, daß Preußen
diese Verträge als null und nichtig ansehe und gegen die
Ausführung derselben protestire. Auch Rechberg erkannte an,