Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Verhandlung über die Friedenspräliminarien. 369 
Monarchie, für eine zu harte Maaßregel. Bismarck erwiderte, 
das Gefühl der Härte werde verschwinden, wenn Dänemark sich 
in die beim deutschen Volke herrschende Auffassung hineindenken 
wollte, nach der ohne den jetzt hinfällig gewordenen Londoner 
Vertrag bei dem Tode Frederik's VII. in Dänemark eine 
andere Thronfolge als in den Herzogthümern Platz gegriffen, 
und somit die Trennung beider Theile von selbst Statt ge— 
funden hätte. 
Die Dänen wollten darauf die Gleichheit der Thron- 
folge juristisch nachweisen; da aber unterbrach sie Bismarck, 
er habe sie nur auf eine für Dänemark leichtere Be- 
trachtungsweise aufmerksam machen wollen; in der Sache 
sei es gleichgültig, ob die Trennung der Herzogthümer von 
Dänemark wegen Wegfalls des Erbrechts oder kraft unserer 
Eroberung erfolge; es komme jetzt überhaupt nicht mehr 
auf juristische Gründe und Gegengründe, sondern bei der 
Kürze des Waffenstillstands auf praktische Förderung der 
Sache, also auf eine Erklärung der Dänen an, zu welchen 
Zugeständnissen sie bereit seien. Quaade zögerte noch einen 
Monment, aber die Lage war nur zu klar, er trat also ohne 
weitere Verwahrungen und Reserven in die geforderte Unter- 
handlung ein. Es ist nun für uns nicht nöthig, die Wendungen 
derselben Tag für Tag zu begleiten; es reicht hin, die Haupt- 
punkte zu bezeichnen, um die sie sich bewegte. 
Die Abtretung der drei Herzogthümer wurde im 
Princip nicht weiter beanstandet; der König von Dänemark, 
hieß es in der schließlichen Fassung des Vertrags, entsagt 
allen seinen Rechten auf dieselben zu Gunsten des Keaisers 
von Österreich und des Königs von Preußen, und ver- 
pflichtet sich, die Verfügungen anzuerkennen, welche genannte 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. III. 24
	        
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