Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

370 Alsen. Die Friedenspräliminarien. 
Majestäten bezüglich dieser Herzogthümer treffen werden. 
Um so mehr bemühten sich die Dänen, auf irgend eine 
Art noch ein Stück von Nordschleswig den Siegern abzu- 
handeln. Man möge für Lauenburg, auf welches ja der 
Besitztitel der dänischen Krone unbestritten sei, einen ent- 
sprechenden Theil schleswig'sches Landes an Dänemark über- 
lassen. Man möge von schleswiger Erde den Dänen zurück- 
geben, worauf sich ein dänischer Erbanspruch nachweisen 
lassen werde. Beide Begehren wurden kurz und bestimmt 
zurückgewiesen. Dagegen fand ein anderer Antrag eine 
bessere Stätte. Südlich von der Königsau, im westlichen 
Schleswig, gab es eine Anzahl enclavirter Bezirke, welche 
von jeher staatsrechtlich zu Jütland gehört und unter jütischer 
Verwaltung gestanden hatten; diese Landschaften wünschte 
Quaade dringend, entweder für Dänemark zu retten oder doch 
nur gegen Entschädigung abzugeben. Man kam nach mehr- 
fachen Erörterungen und telegraphischen Correspondenzen mit 
Gastein und Kopenhagen überein, daß die Dänen den Bezirk 
Ripen behalten und für die übrigen Enclaven die Insel Arrö 
und einen kleinen Landstrich südlich von Kolding, empfangen 
sollten. Die nähere Grenzregulirung wurde dem definitiven 
Frieden vorbehalten. Auch hinsichtlich der Geldfragen wurden 
zur Zeit nur die leitenden Grundsätze festgestellt, nach welchen 
dann die spätere Unterhandlung das Einzelne zu regeln hätte. 
Es würden also die für besondere Rechnung, sei es des 
Königreichs Dänemark, sei es eines der drei Herzogthümer, 
contrahirten Schulden dem betreffenden Lande zur Last fallen, 
die für Rechnung des dänischen Gesammtstaats contrahirten 
Schulden aber nach dem Verhältniß der Bevölkerung zwischen 
Dänemark und den Herzogthümern vertheilt werden. Aus-
	        
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