370 Alsen. Die Friedenspräliminarien.
Majestäten bezüglich dieser Herzogthümer treffen werden.
Um so mehr bemühten sich die Dänen, auf irgend eine
Art noch ein Stück von Nordschleswig den Siegern abzu-
handeln. Man möge für Lauenburg, auf welches ja der
Besitztitel der dänischen Krone unbestritten sei, einen ent-
sprechenden Theil schleswig'sches Landes an Dänemark über-
lassen. Man möge von schleswiger Erde den Dänen zurück-
geben, worauf sich ein dänischer Erbanspruch nachweisen
lassen werde. Beide Begehren wurden kurz und bestimmt
zurückgewiesen. Dagegen fand ein anderer Antrag eine
bessere Stätte. Südlich von der Königsau, im westlichen
Schleswig, gab es eine Anzahl enclavirter Bezirke, welche
von jeher staatsrechtlich zu Jütland gehört und unter jütischer
Verwaltung gestanden hatten; diese Landschaften wünschte
Quaade dringend, entweder für Dänemark zu retten oder doch
nur gegen Entschädigung abzugeben. Man kam nach mehr-
fachen Erörterungen und telegraphischen Correspondenzen mit
Gastein und Kopenhagen überein, daß die Dänen den Bezirk
Ripen behalten und für die übrigen Enclaven die Insel Arrö
und einen kleinen Landstrich südlich von Kolding, empfangen
sollten. Die nähere Grenzregulirung wurde dem definitiven
Frieden vorbehalten. Auch hinsichtlich der Geldfragen wurden
zur Zeit nur die leitenden Grundsätze festgestellt, nach welchen
dann die spätere Unterhandlung das Einzelne zu regeln hätte.
Es würden also die für besondere Rechnung, sei es des
Königreichs Dänemark, sei es eines der drei Herzogthümer,
contrahirten Schulden dem betreffenden Lande zur Last fallen,
die für Rechnung des dänischen Gesammtstaats contrahirten
Schulden aber nach dem Verhältniß der Bevölkerung zwischen
Dänemark und den Herzogthümern vertheilt werden. Aus-