Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Abschluß. 373 
Frankfurter Fürstentag das Wohlwollen Frankreichs zu ge- 
winnen, dieses durch geschickte Behandlung des napoleoni- 
schen Congreßgedankens zu voller Wärme zu steigern, und 
zugleich in Wien den dringenden Wunsch auf nahe Verbin- 
dung mit Preußen zu erwecken. Eine solche Stellung nicht 
zu verwerthen, sondern zu compromittiren, wäre eine Sünde 
nicht bloß gegen die Regeln der Politik, sondern gegen den 
gesunden Menschenverstand gewesen. 
Nun hatte Preußen im Londoner Protokoll von 1852 
die dänische Integrität und die Thronfolge des Prinzen 
Christian neben allen andern Großmächten anerkannt. Es 
war notorisch, daß die Letztern fast Alle auch 1863 den leb- 
haften Wunsch hatten, diese üÜbereinkunft aufrecht zu er- 
halten: wenn Preußen also damals mit flagrantem Vertrags- 
bruche sich plötzlich gegen Christian für Augustenburg als 
rechtmäßigen Erben der Herzogthümer erklärte, so stand es 
wieder wie 1848 in offenem Gegensatze zu ganz Europa, 
der Todfeindschaft Osterreichs gewiß, Palmerston's Kriegs- 
wünschen und Gortschakoff's Abneigung Preis gegeben. Bis- 
marck dachte um so weniger daran, Preußen solchen Gefahren 
auszusetzen, als ihm, welcher 1852 jene Verhandlungen mit 
dem Herzoge von Augustenburg geführt, die rechtliche Über- 
zeugung feststand, daß durch dessen Zusage das Erbrecht 
dieses Geschlechtes bis zum Erlöschen der Glücksburger Linie 
unwirksam sei; demnach gab Preußen bei dem Tode Frede- 
rik's VII. die rückhaltlose Erklärung, daß es sich nach wie 
vor an das Londoner Protokoll gebunden erachte, mithin 
gegen die Thronfolge Christian's IX. auch in den Herzog- 
thümern keinen Einspruch erhebe. 
Deshalb sollte die Befreiung Schleswig-Holsteins von
	        
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