378 Wiener Friede. Rechberg's Fall.
ihnen weiterhin die früheren Gesandten in Kopenhagen,
Brenner und Balan, zur Unterstützung beigegeben. Beide
Mächte waren einverstanden darüber, daß bei dieser Ver-
handlung, ebenso wie bei jener der Präliminarien, der deutsche
Bund, da er am Kriege nicht Theil genommen, auch am
Friedensschluß nicht zu betheiligen sei: immerhin stellte sich
hier eine gewisse Verschiedenheit in der Haltung der beiden
Cabinette heraus, da Rechberg gegenüber den Mittelstaaten
möglichst glimpflich, Bismarck aber möglichst deutlich zu ver-
fahren wünschte. So war Rechberg der Meinung, daß es
passend sein würde, die Friedenspräliminarien der erlauchten
Bundesversammlung amtlich mitzutheilen; Bismarck erklärte
umgehend, daß dies bei der in Frankfurt herrschenden Leiden-
schaftlichkeit nicht zuzugeben sei, weil die dortige Verhandlung
störend auf die Beschleunigung des definitiven Friedens ein-
wirken würde. „Können wir, bemerkte er weiter, das Ein-
bringen von Anfragen dort nicht verhindern, so müssen wir
die Verantwortung für die Ermuthigung, welche Dänemark
vor dem Friedensschlusse aus solchen Zänkereien am Bunde
schöpfen wird, den Fragern vor der Offentlichkeit überlassen.“
Daß nun eine solche Besorgniß nicht ganz und gar aus der
Luft gegriffen war, zeigte ein sächsischer Antrag, welchen
Beust in der zweiten Augustwoche ankündigte, der Bundestag
möge die beiden Mächte um beruhigende Auskunft über
Artikel 1 der Präliminarien ersuchen, namentlich darüber,
daß unter der Abtretung der Rechte Dänemarks auf Schleswig-
Holstein nur dessen Ansprüche zu verstehen seien, und daß
damit die Betheiligung des Bundes an der Erbfolgeregelung
nicht in Frage gestellt werde. Rechberg erstrebte, wie wir
wissen, seit dem Mai denselben Zweck, welchen dieser Antrag