Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

378 Wiener Friede. Rechberg's Fall. 
ihnen weiterhin die früheren Gesandten in Kopenhagen, 
Brenner und Balan, zur Unterstützung beigegeben. Beide 
Mächte waren einverstanden darüber, daß bei dieser Ver- 
handlung, ebenso wie bei jener der Präliminarien, der deutsche 
Bund, da er am Kriege nicht Theil genommen, auch am 
Friedensschluß nicht zu betheiligen sei: immerhin stellte sich 
hier eine gewisse Verschiedenheit in der Haltung der beiden 
Cabinette heraus, da Rechberg gegenüber den Mittelstaaten 
möglichst glimpflich, Bismarck aber möglichst deutlich zu ver- 
fahren wünschte. So war Rechberg der Meinung, daß es 
passend sein würde, die Friedenspräliminarien der erlauchten 
Bundesversammlung amtlich mitzutheilen; Bismarck erklärte 
umgehend, daß dies bei der in Frankfurt herrschenden Leiden- 
schaftlichkeit nicht zuzugeben sei, weil die dortige Verhandlung 
störend auf die Beschleunigung des definitiven Friedens ein- 
wirken würde. „Können wir, bemerkte er weiter, das Ein- 
bringen von Anfragen dort nicht verhindern, so müssen wir 
die Verantwortung für die Ermuthigung, welche Dänemark 
vor dem Friedensschlusse aus solchen Zänkereien am Bunde 
schöpfen wird, den Fragern vor der Offentlichkeit überlassen.“ 
Daß nun eine solche Besorgniß nicht ganz und gar aus der 
Luft gegriffen war, zeigte ein sächsischer Antrag, welchen 
Beust in der zweiten Augustwoche ankündigte, der Bundestag 
möge die beiden Mächte um beruhigende Auskunft über 
Artikel 1 der Präliminarien ersuchen, namentlich darüber, 
daß unter der Abtretung der Rechte Dänemarks auf Schleswig- 
Holstein nur dessen Ansprüche zu verstehen seien, und daß 
damit die Betheiligung des Bundes an der Erbfolgeregelung 
nicht in Frage gestellt werde. Rechberg erstrebte, wie wir 
wissen, seit dem Mai denselben Zweck, welchen dieser Antrag
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.