Ansicht des preußischen Ministeriums. 31
Herzogthümern. Das Ergebniß war eine im März 1845
abgeschlossene Denkschrift des Ministers des Auswärtigen, von
Bülow. Darin wurde denn als Ansicht des Staatsministeriums
über die Rechtsfrage dargelegt, daß Holstein mit Ausnahme
der Grasschaft Rantzau an Augustenburg, Rantzau und der
ehemals Gottorp'sche Theil von Schleswig an die weibliche
Linie, der ehemals königliche Theil von Schleswig aber nach
den bessern Gründen wahrscheinlich an Augustenburg zu fallen
haben. Die Denkschrift erörterte weiter, daß diese rechtliche
Entscheidung erfreulicher Weise auch mit dem preußischen
Interesse vollkommen übereinstimme. Die Constituirung des
größten Theils der Herzogthümer als souveränes Staats
könne für Deutschland nur erwünscht sein, und Preußen
werde sich bei jeder Wirksamkeit für ein solches Ziel durch
die öffentliche Meinung der ganzen Nation getragen sehen.
Freilich könne man sich nicht verbergen, daß Rußland und
England der Schmälerung Dänemarks entgegentreten, und
Osterreich jede Stärkung des deutsch-nationalen Interesses
lediglich für eine mittelbare Vermehrung des preußischen Ein-
flusses halten und folglich nicht begünstigen würde.
Der König sah, wie wir gleich bemerken werden, die
Sache doch in anderem Lichte als sein Minister, und ließ sie
einstweilen liegen, ohne über ein eigenes Handeln darin Be-
schluß zu fassen. Er verharrte um so mehr in dieser Un-
thätigkeit, als er Ende 1845 erfahren mußte, daß auch die
dritte der außerdeutschen Großmächte, Frankreich, in der
schwebenden Frage zu Gunsten Dänemarks Stellung ge-
nommen hatte.
Bis dahin hatten weder der König Louis Philippe, noch
sein Minister Guizot, durch innere, afrikanische und spanische