Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

398 Wiener Friede. Rechberg's Fall. 
als deutsch.) Die Meinung, daß die Zolleinigung für immer 
unausführbar sei, ist mehrfach ausgesprochen worden. Aber 
ebensowenig kann die Ansicht widerlegt werden, daß die 
Zolleinigung früher oder später unausbleiblich sich vollziehen 
werde. Die gegenwärtige Frage, ob Osterreich von dem 
Recht auf Zolleinigung zurücktreten, somit anerkennen soll, 
daß es in handelspolitischer Beziehung nicht zu Deutschland 
[Bismarck: zum Zollverein] gehöre, muß ich als österreichischer 
Minister pflichtgemäß verneinen. Was würde man 1815 zu 
einem Ausschlusse Osterreichs aus dem deutschen Zoll= und 
Handelssystem gesagt haben, was zu einem Satze, daß Oster- 
reich darin keinen Vorzug vor dem Ausland haben dürfe? 
Wenn wir auf unserem Anspruche auf Zolleinigung bestehen, 
so geschieht es nicht, weil Preußen den Artikel 25 des Han- 
delsvertrags unterzeichnet hat — obgleich es kein gutes Bei- 
spiel gibt, wenn man ein gegebenes Wort auf den Werth 
einer Redensart zurückführt — sondern weil Osterreich eine 
deutsche Macht ist, und nicht zugeben kann, daß eine gemein- 
same deutsche Einrichtung ihm grundsätzlich verschlossen bleibe, 
und daß es von seinen Bundesgenossen als Ausland behan- 
delt werde " 
Gegenüber einem Manne von Ihrem Scharfblick und 
Ihrer Entschlossenheit kann ich den Wunsch nicht unterdrücken, 
es möge in Berlin einmal ernstlich und gründlich erwogen 
werden, ob denn wirklich jene ganze Richtung der Politik 
noch heute zweckgemäß sei, die man als die der Lahmlegung 
des Bundes und der kleinen Errungenschaften bezeichnen 
konnte. Ursprünglich hatte sie die freiwillige Absperrung 
Osterreichs von Deutschland zur Voraussetzung; ich zweifle, 
ob Preußen heute noch etwas damit zu gewinnen hätte.
	        
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