Bundesexecution gegen Holstein. 51
die Anerkennung der Integrität des dänischen Gesammt-
staats durch das erste Londoner Protokoll —
die Proclamation des Dänenkönigs mit der Zusage,
Schleswig nicht dem eigentlichen Dänemark einzuverleiben —
die Eroberung Schleswigs nach dem Unglückstage von
Idstedt —
endlich nach den Bestimmungen der Olmützer Punctation
das Ausrücken österreichischer Truppen, um im Namen des
Bundes die legitime Ordnung in Holstein herzustellen.
Die deutsche Niederlage bei dem Ausgange des Krieges
war deshalb nicht weniger beschimpfend, weil sie durch die
innere Zwietracht herbeigeführt worden war. Im Gegentheil,
gerade dadurch drückte sie dem seit 1815 fortgeschleppten
Gesammtzustande ein unauslöschliches Brandmal auf. Wohl
hatte die Nation Ursache, in tiefer Trauer damals ihr Haupt
zu beugen. Ebenso groß wie auf dieser Seite der knirschende
Schmerz, war auf der dänischen die eitle und hochmüthige
Überhebung. Die preußischen Hunde bellen, aber sie beißen
nicht, sagte man in Kopenhagen. Oder: wenn vier Preußen
gegen einen Dänen stehen, so ist die Ubermacht auf dänischer
Seite.
Als die deutschen Executionstruppen im December 1850
unter dem österreichischen General Grafen Mensdorff-Pouilly
und dem preußischen von Thümen gegen die holsteiner
Grenzen heranrückten, kam nach schweren Erwägungen die
Statthalterschaft der Herzogthümer zu dem bittern Beschlusse,
den Forderungen der Bundesmächte zu gehorchen, ihre
Truppen aufzulösen und damit die Execution überflüssig zu
machen. Dies wurde auch von beiden Commissaren aner-
kannt; immer aber blieb die militärische Besetzung bes Landes