Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

54 Die Verträge von 1852. 
russischen Monarchen gewonnen. Frederik und Nikolaus be- 
schlossen nun, mit Übergehung des hessischen Friedrich, zur 
Thronfolge zunächst die Prinzessin Luise unter der Auflage 
zu berufen, daß sie dies Anrecht dann ihrem Gemahl und 
dessen männlicher Nachkommenschaft übertrage. Hiefür würde 
darauf die Anerkennung sämmtlicher Mächte erwirkt werden. 
Für diesen letzten Zweck traf es sich günstig, daß gerade 
damals, Ende Mai 1851, in Warschau eine persönliche Zu- 
sammenkunft der drei Monarchen von Osterreich, Preußen 
und Rußland Statt fand, zur feierlichen Bekundung und 
Bethätigung der wieder hergestellten allseitigen Eintracht. 
Begreiflicher Weise war ganz Europa gespannt, welche große 
politische Action hier zur Berathung stände: aber, schrieb 
der russische Kanzler, Graf Nesselrode, so unglaublich es 
klingt, so wahr ist es, wir hatten gar keine politische Auf- 
gabe; unsere einzige Beschäftigung wäre Spaziergang am 
Morgen und Ballfest am Abend geblieben, hätte uns nicht 
der Himmel den dänischen Minister Reedtz mit seiner neuen 
Thronfolgeordnung herbeigeführt. Diese Unterbrechung des 
glänzenden Stilllebens brachte übrigens den versammelten 
Herrschern weder schwere Arbeit noch erhebliche Meinungs- 
verschiedenheit. Wie seine hohen Verbündeten, erkannte auch 
der König von Preußen die Integrität des dänischen Ge- 
sammtstaats, und folglich die gleiche Succession in allen 
Theilen desselben als ein europäisches Bedürfniß an; nur 
betonte er, daß bei der neuen Feststellung alle von dem 
deutschen Fürstenrecht geforderten Formalitäten erfüllt, und 
alle etwa entgegenstehenden Rechtsbedenken geprüft und er- 
ledigt werden müßten. Dagegen erhob niemand eine Ein- 
wendung, und der König verhieß seinerseits, wenn in diesem
	        
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