Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Verhandlungen über die Verfassungsfragen. 57 
hindern müsse, so fordere die Solidarität der conservativen 
Interessen ebenso dringend für Schleswig die Erhaltung der 
provinzialen Selbständigkeit und der deutschen Nationalität. 
Also weder Schleswigholsteinismus noch Eiderdanismus, 
sondern ein harmonisch organisirter Gesammtstaat. Aus diesen 
Erwägungen ergab sich zunächst im Juli 1851 ein sanfter 
russischer Druck auf das dänische Cabinet, in Folge dessen zwei 
Männer deutsches Ursprungs, Graf Carl Moltke und Herr 
von Scheel, in das Ministerium eintraten, deren politische 
Stellung sich etwa dahin bezeichnen läßt, daß jener ein fanatischer 
Gegner jeder populären Eigenwilligkeit, gleichviel ob eiderdäni- 
sches oder schleswig-holsteinisches Ursprungs, dieser ein selbstsüch- 
tiger und jeder herrschenden Gewalt dienstbarer Intrigant war. 
Genug, zur Zeit waren sie bereit, ihre Thätigkeit der Gesammt- 
staatsidee zur Verfügung zu stellen; es schien damit ein festerer 
Grund zur Verständigung mit den Mächten gewonnen. 
Unterdessen hatte König Frederik die erforderlichen Ver- 
zichte der Mitglieder der weiblichen Linie erwirkt, und man 
schickte sich an, das Thronfolgestatut in definitiver Ausarbei- 
tung den Mächten vorzulegen. Auch die Verfassungssache 
war ein Stadium weiter gerückt: die Flensburger Notabeln 
hatten den Sponneck'schen Entwurf durchberathen, allerdings 
mit einem sehr zweifelhaften Ergebniß. Die Mehrheit der 
Notabeln, unter dem kräftigen Einfluß des Belagerungsstandes 
und der eiderdänischen Fanatiker nach Flensburg entsandt, 
hatte den Charakter des Entwurfs noch verschärft, die Ver- 
bindung Schleswigs mit Dänemark noch enger, die Trennung 
desselben von Holstein noch gründlicher gemacht, während die 
holsteiner Minderheit in zwei Separatvoten den Entwurf 
überhaupt ablehnte und die Herstellung des Rechtsstandes vor
	        
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