64 Die Verträge von 1852.
Eventualität zur Kenntniß gebracht hat, in der bindenden
Form einer auf Befehl Sr. Majestät des Königs ab-
gegebenen Erklärung versichern und danach ihre Hand-
lungen einrichten; so könnte man die Irrungen als beseitigt
ansehen, Holstein räumen, vor der Bundesversammlung für die
getroffene Vereinbarung einstehen, und zugleich die neue
Begründung des Verbandes des unter Einem Herrscher ver-
einigten Landes für weit genug vorgeschritten erachten, um
uns an der völkerrechtlichen Verbürgung der Integrität der
Monarchie mittelst Anerkennung der gemeinsamen Erbfolge
zu betheiligen.
Also nicht bloß Mittheilung erfreulicher, aber vielleicht
wandelbarer Absichten, sondern ein zweiseitiger bindender Ver-
trag wurde als Bedingung für die Räumung Holsteins und
für die Anerkennung der neuen Erbfolge gefordert. In
richtiger Beurtheilung der dänischen Staatsmänner fügte dann
Schwarzenberg in vertraulicher Form noch die Bemerkung
hinzu, daß die wesentlichste Voraussetzung eines guten Ge-
lingens ein Ministerwechsel in Kopenhagen, die Ersetzung der
eiderdänischen Minister durch Männer der Gesammtstaats-
partei sein würde. Preußen wiederholte dies Alles am
30. December. In Petersburg tadelte zwar Graf Nesselrode
diese präcise Art, die Erfüllung der deutschen Begehren aus-
drücklich als Bedingung des Londoner Protokolls hinzustellen,
wünschte aber vor allen Dingen raschen Abschluß, und drängte
also die Dänen zu einfacher Nachgiebigkeit.
So geschah es denn. Bluhme hatte so wenig Neigung,
vom Platze zu weichen, wie Sponneck, und leitete selbst die
Verhandlung mit den Grafen Carl Moltke und Reventlow-
Criminil, so wie den Herren Bang und Steen Bille, behufs