70 Die Verträge von 1852.
schädigung des Herzogs von Augustenburg ihre Erledigung
finde, und sich damit bestimmt ergebe, daß auch der deutsche
Bund keine Einsprache weiter erheben könne. Es ist stets
derselbe Gedanke, den Inhalt des Londoner Protokolls für
alle Zeiten gegen jede Augustenburger Reclamation sicher zu
stellen. Nicht für eine bloß persönliche Resignation des
Herzogs Christian August, sondern für den Verzicht des Ge-
sammthauses Augustenburg wurde die Entschädigung geboten.
Ebensowenig ist ein Zweifel daran möglich, daß dem
Herzoge gleich bei der ersten Eröffnung diese Meinung des
andern Contrahenten bekannt gemacht worden ist. Als Herr
von Bismarck am 16. September die erste Besprechung mit
ihm hatte, wurden einige Seiten der Rechtsfrage erörtert;
dann bemerkte der Herzog, er gebe das Vorhandensein von
politischen Momenten zu, welche die Durchführung der An-
sprüche seines Hauses unmöglich machten und ein ander-
weitiges Abkommen wünschenswerth erscheinen lassen könnten,
indessen sei es unmöglich, darüber eine sofortige Erklärung
abzugeben, zumal eine solche nur dann den gewünschten recht-
lichen Erfolg haben werde, wenn seine Söhne derselben bei-
träten. Mitgetheilt also war ihm der Wunsch der Mächte
auf eine Abkunft, welche seine Söhne ebenso wie ihn selbst
verpflichtete. Er fügte hinzu, daß er die Ankunft der Prinzen
binnen wenigen Tagen erwarte, und behalte er sich vor, dann
dem Gesandten weitere Mittheilungen über seine Entschließung
zu machen. Die Prinzen kamen, und der Herzog erklärte
am 26. dem Herrn von Bismarck, daß er den vom Könige
ertheilten Rath mit Dank annehme, und jedesfalls dafür an-
gesehen sein wolle, sich auf die Unterhandlung eingelassen zu
haben. Freilich, als dann am 1. October Bismarck ihm