Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Bismarck unterhandelt mit Herzog Christian. 71 
sagte, daß der König von Preußen sich bereits im Interesse 
des allgemeinen Friedens mit der neuen Successionsordnung 
einverstanden erklärt habe, in der Hoffnung, daß es gelingen 
werde, derselben solche Bürgschaften zu verschaffen, welche 
sie vor den Wirkungen entgegenstehender, vielleicht zweifel- 
hafter Berechtigungen sicher stellten: da zeigte er sich über- 
rascht, daß die Angelegenheit schon so weit vorgerückt sei; 
dann möge man auch weiter gehen, ohne mit ihm zu unter- 
handeln, und das Recht vollends unter die Convenienz beugen. 
Bald aber beruhigte er sich wieder, und zeigte sich bereit, 
die Verhandlung, wo möglich unter preußischer Vermittlung, 
fortzusetzen; er erwarte also ein Angebot der dänischen Re- 
gierung. Zugleich äußerte er den lebhaften Wunsch, daß 
seinem Hause wenigstens die Eventualsuccession nach Abgang 
des Glücksburger Mannsstammes zugesichert werde, ein Wunsch, 
der natürlich die Anerkennung der Glücksburger Thronfolge 
durch das Gesammthaus Augustenburg in sich schloß. Als 
dann Bismarck ihm am 11. October eine erste vorläufige 
Notiz gab, daß Dänemark ihm eine jährliche Rente von 
70—80000 Thalern zuzuwenden gedenke, wenn er seine 
schleswigischen Güter abtrete und außerhalb Landes seinen 
Wohnsitz nehme, fand er die letzte Bedingung natürlich, so 
lange er auf seine Erbansprüche noch nicht verzichtet habe, 
aber völlig unmotivirt, sobald dies in bindender Weise ge- 
schehe, und die neue Erbordnung von ihm anerkannt sei: 
denn dann könne doch seine Anwesenheit die Ruhe der 
dänischen Staaten nicht stören. Auch diese Bemerkung hatte 
offenbar nur Sinn unter der gleichen Voraussetzung, daß es 
sich um einen Verzicht aller Augustenburger Prinzen handelte. 
Die auf solche Art begonnene Unterhandlung zog sich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.