Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

72 Die Verträge von 1852. 
dann noch mehrere Monate hin. König Friedrich Wilhelm 
ließ Anfang November den Herzog darauf aufmerksam machen, 
daß Alles auf einen raschen Entschluß ankomme; bei der 
jetzigen Mißstimmung Rußlands gegen das eiderdänische 
Ministerium sei der Augenblick günstiger für die Interessen 
des Herzogs, als jemals früher, wenn er rückhaltlos und 
ohne Vorbehalt die Erbfolge des Prinzen Christian anerkenne 
und die Abfindung ganz in die Hände Preußens lege. Der 
Herzog sprach allerdings dem Könige seinen Dank für die 
gnädig übernommene Mediation in der Erbfolgefrage aus, 
bei welcher wichtigen Angelegenheit, schrieb er am 20. No- 
vember 1851, es sich sowohl um meine und meines Hauses 
Erbansprüche an den dänischen Thron, als auch um die Erb- 
ansprüche an die Herzogthümer handelt. Aber er zauderte; 
man stritt über Formfragen und Nebenpunkte; der Herzog 
fand die Entschädigung zu gering und hatte Mißtrauen, ob 
die Dänen ihn nicht schließlich ganz prellen würden; in 
Kopenhagen aber lebte man stets in der Besorgniß, einen 
Schritt zu thun, der als eine Anerkennung der Augustenburger 
Ansprüche ausgelegt werden könnte. Erst das neue Ge- 
sammtstaats-Ministerium, durch Preußens und Englands 
Bedenken gegen die Zeichnung des Londoner Protokolls 
vorwärts getrieben, entschloß sich zu dem entscheidenden 
Schritte, und am 31. März konnte Bismarck dem Herzog 
das amtliche Anerbieten vorlegen. Es ging auf Ankauf der 
(nach dänischer Auffassung durch die Rebellion verwirkten) 
Augustenburger Güter in Schleswig für 2¾ Millionen 
Thaler 1, wogegen der Herzog mit seiner Familie seinen 
) 2¼ Millionen baar, ½ Million durch Übernahme der auf 
den Gütern haftenden Schulden.
	        
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