74 Die Verträge von 1852.
ruflichen Abschluß zur Beruhigung Europas zuzuführen. Da
kam cin letzter Widerstand von unvermutheter Seite.
Gleich nach der im Februar 1852 erfolgten Entlassung
des Whigministeriums hatte die Königin Victoria dem neuen
Premier, Lord Derby, das Geständniß gemacht, daß sie trotz
der Vorgänge von 1850 schwere Bedenken gegen die beab-
sichtigte Ubereinkunft habe, Bedenken theils des Gewissens,
ob auf solche Art das Recht der Agnaten hintangesetzt
werden, theils politischer Natur, ob man Deutschland, den
besten Bundesgenossen Englands, so entschieden benachtheiligen
dürfe. Als Lord Derby, zwar weniger eifrig in der Sache
als Palmerston, dennoch aber entschieden, für die Nothwendig-
keit des Abschlusses nach allen bisherigen Schritten eintrat,
schlug ihm die Königin vor, die streitigen Rechtsfragen den
Kronadvocaten zur Begutachtung vorzulegen. Aber auch dies
hielt der Ministerrath für unthunlich. Sie, die Minister,
seien unfähig, die Fragen nur zu stellen, so stark sei darüber
die Verwirrung und Meinungsverschiedenheit in Deutschland
selbst unter den besten juristischen Autoritäten. Habe doch
der König von Preußen sich so bestimmt wie möglich über
die Nothwendigkeit ausgesprochen, die Integrität der dänischen
Monarchie zu erhalten, so daß dieser Grundsatz als allgemein
anerkannt betrachtet werden könne. Von einer Beeinträchtigung
Deutschlands sei völlig nicht zu reden, da ein besonderer
Artikel des Protokolls die Rechte des deutschen Bundes
wahren werde. Nun wohl, erklärte darauf die Königin, so
werde ich die Unterzeichnung eines solchen Vertrages dann
genehmigen, wenn der deutsche Bund vorher seine Zustimmung
zu demselben gegeben hat. Als die Minister auch hier wider-
sprachen, weil ein solcher Bundesbeschluß gar nicht oder erst