Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852. 79 
burg. Die übrigen Mächte gaben ihre Zustimmung; wie wir 
wissen, war es nicht viel, was das Protokoll versprach, aber 
es erfreute doch des Königs Herz, und würde ihm jedesfalls 
den Entschluß erschwert haben, durch fernere Ablehnung des 
dänischen Protokolls den Abschluß des Neuenburger zu 
gefährden. 
Indessen wurde ihm diese Prüfung erspart. Er hatte, 
wie wir sahen, Osterreich zu gemeinsamen Schritten am Bunde 
aufgefordert, empfing aber am 29. April die Nachricht, daß 
Osterreich den Bundestag sehr gerne mit der Sache befaßt 
hätte, unter den gegenwärtigen Umständen aber die Maaß- 
regel für schädlich halten müsse. Hiemit war jede Hoffnung 
auf einen Erfolg in Frankfurt ausgeschlossen, und es erging 
an Bunsen telegraphisch die Erlaubniß zur Betheiligung am 
Protokolle, zugleich aber noch der Auftrag, vertraulich seine 
Collegen über die Zuziehung des deutschen Bundes zu sondiren 
— was, wie sich versteht, vollkommen ergebnißlos blieb. Am 
5. Mai wurde darauf die Neuenburger Urkunde von den fünf 
Großmächten unterzeichnet, und am 8. Mai folgte, nachdem 
auch Königin Victoria zugestimmt hatte, die Vollziehung des 
dänischen Protokolls. Was die Ratificationen betraf, so nahm 
Manteuffel an, daß sämmtliche Contrahenten sich gegenseitig 
verpflichtet hätten, und schickte deshalb an Bunsen sechs 
Exemplare der Ausfertigung. Mittlerer Weile hatte aber 
Herr von Brunnow mit großer Entschiedenheit den Satz auf- 
gestellt, es sei nicht ein Vertrag von sieben Höfen unter 
einander, sondern ein solcher von sechs Mächten einer= und 
Dänemark andrerseits geschlossen worden; die übrigen Cabinette 
pflichteten dieser Auffassung bei, und so wurden die Ratifi- 
cationen von jeder der sechs Mächte allein mit Dänemark aus-
	        
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