Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

80 Die Verträge von 1852. 
getauscht. Eine jede der sechs war also nur Dänemark, nicht 
aber den übrigen Höfen gegenüber vertragsmäßig verpflichtet. 
Bunsen schrieb am Abend nach Berlin: „für den deutschen 
Bund ist die Nichtzuziehung vielleicht ein Vortheil für die 
Zukunft, freilich eine Bankerott-Erklärung für die Gegenwart. 
Es ist nach meiner Überzeugung ebenso gewiß, daß der gegen- 
wärtige Abschluß eine europäische Nothwendigkeit, als daß er 
eine Demüthigung Deutschlands ist." 
So war es. Bei allem Enthusiasmus von dreißig 
Millionen Menschen für Schleswig-Holsteins Freiheit, bei 
aller Sympathie von dreißig souveränen Fürsten für Augusten- 
burg's Erbrecht, ein solcher Ausgang! Aber was hilft dem 
Riesen die Kraft, wenn seine Glieder gebunden sind, oder in 
convulsivischen Zuckungen auf einander schlagen? Preußen 
war dem Zwange einer europäischen Coalition gewichen, an 
deren Spitze sich Osterreich als die Präsidialmacht des deutschen 
Bundes selbst gesetzt hatte. Die Könige der Mittelstaaten 
hatten dabei nach Kräften geholfen, dieselben Könige, welche 
jetzt mit Sorge und Arger durch die Großmächte Europas 
die Erbansprüche eines deutschen Fürstenhauses aus der Welt 
hinwegdecretirt sahen. Osterreich betheuerte, es habe nur die 
legitime Königsgewalt in den Herzogthümern herstellen, zu- 
gleich aber auch die legitimen Volksrechte unter seinem und 
des Bundes Schutze sicher stellen wollen. Zur Erreichung 
dieses Zweckes hatte man das zweifelloseste aller Volksrechte, 
die Realunion Schleswig-Holsteins, zerrissen, anf die Vorlage 
fester Verfassungsgesetze zur Zeit verzichtet, sich mit einigen 
allgemeinen Versprechungen von Gleichberechtigung der Landes- 
theile, Gleichartigkeit der Verwaltung, Nichteinverleibung 
Schleswigs, begnügt, und dann die Herzogthümer der abso-
	        
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