80 Die Verträge von 1852.
getauscht. Eine jede der sechs war also nur Dänemark, nicht
aber den übrigen Höfen gegenüber vertragsmäßig verpflichtet.
Bunsen schrieb am Abend nach Berlin: „für den deutschen
Bund ist die Nichtzuziehung vielleicht ein Vortheil für die
Zukunft, freilich eine Bankerott-Erklärung für die Gegenwart.
Es ist nach meiner Überzeugung ebenso gewiß, daß der gegen-
wärtige Abschluß eine europäische Nothwendigkeit, als daß er
eine Demüthigung Deutschlands ist."
So war es. Bei allem Enthusiasmus von dreißig
Millionen Menschen für Schleswig-Holsteins Freiheit, bei
aller Sympathie von dreißig souveränen Fürsten für Augusten-
burg's Erbrecht, ein solcher Ausgang! Aber was hilft dem
Riesen die Kraft, wenn seine Glieder gebunden sind, oder in
convulsivischen Zuckungen auf einander schlagen? Preußen
war dem Zwange einer europäischen Coalition gewichen, an
deren Spitze sich Osterreich als die Präsidialmacht des deutschen
Bundes selbst gesetzt hatte. Die Könige der Mittelstaaten
hatten dabei nach Kräften geholfen, dieselben Könige, welche
jetzt mit Sorge und Arger durch die Großmächte Europas
die Erbansprüche eines deutschen Fürstenhauses aus der Welt
hinwegdecretirt sahen. Osterreich betheuerte, es habe nur die
legitime Königsgewalt in den Herzogthümern herstellen, zu-
gleich aber auch die legitimen Volksrechte unter seinem und
des Bundes Schutze sicher stellen wollen. Zur Erreichung
dieses Zweckes hatte man das zweifelloseste aller Volksrechte,
die Realunion Schleswig-Holsteins, zerrissen, anf die Vorlage
fester Verfassungsgesetze zur Zeit verzichtet, sich mit einigen
allgemeinen Versprechungen von Gleichberechtigung der Landes-
theile, Gleichartigkeit der Verwaltung, Nichteinverleibung
Schleswigs, begnügt, und dann die Herzogthümer der abso-