Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Stille Vorbehalte im Interesse Augustenburg's. 85 
Und zu alledem hatten diese erbaulichen Übereinkünfte 
von 1852 noch einen faulen Fleck, von dessen Existenz aller- 
dings keiner der damaligen Machthaber sich etwas träumen 
ließ. Der Herzog von Augustenburg hatte für sich und 
seine Familie versprochen, gegen Empfang jener dänischen 
Abfindung nichts gegen die von dem dänischen Könige auf- 
zurichtende Erbfolgeordnung zu unternehmen, und seine Söhne 
hatten die Bestimmung unterzeichnet, daß die hiefür gezahlten 
dänischen Gelder zu einem neuen Fideicommiß verwandt 
würden. Da der Zweck der ganzen Unterhandlung dem 
Vater und den Söhnen vom ersten Tage an bekannt gewesen, 
zweifelte niemand daran, daß mit der Empfangnahme der 
Gelder die Familie aus dem Kreise der Prätendenten, wie 
Manteuffel gesagt hatte, definitiv ausgeschieden sei, und kein 
Mensch war mehr davon durchdrungen als der Frankfurter 
Vermittler des Abkommens, der preußische Bundestagsgesandte, 
Herr von Bismarck. Aber es gab andere Personen, welche 
hiegegen sehr bestimmte Zweifel hegten. Die Thorheit der 
Dänen, jeden Schein einer Anerkennung der herzoglichen 
Rechte zu vermeiden, hatte sie bestimmt, der Zusage des 
Herzogs nicht die Form eines Verzichts auf seine Thronfolge- 
rechte zu geben, sondern nur jenes Versprechen zu begehren, 
daß der Herzog nichts gegen die Succession des Prinzen 
Christian von Glücksburg unternehmen würde. Foldglich 
besaß er seine Rechte nach wie vor, und durfte nur gegen 
Christian und dessen Nachkommen sie nicht ausüben. Wie 
stand es nun in Betreff seiner Söhne? Wohl hatte der 
Vater auch in ihrem Namen paciscirt, gelehrte Kenner aber 
des deutschen Privatfürstenrechts fanden, daß ein solches 
Versprechen des Vaters die großjährigen Söhne ohne deren
	        
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