Polizeiliche Tyrannei in den Herzogthümern. 89
in Schleswig wurden in den Bezirken gemischter Bevölkerung
die deutschen Geistlichen und Lehrer ausgetrieben und durch
dänische ersetzt, welche durch ihren propagandistischen und
polizeilichen Eifer sich bald beim Volke den Beinamen der
schwarzen Gensdarmen verdienten.
Unter diesem greulichen Drucke bewährte die Bevölkerung
ihre unerschütterliche Tüchtigkeit. Die wenig zahlreichen Apo-
staten fanden sich von jeder Gemeinschaft mit den sie ver-
achtenden Landsleuten ausgeschlossen; die ungeheuere Mehrheit
hielt in schweigender Festigkeit zusammen, und wartete der
Gelegenheit, ihre Gesinnung thatkräftig zu bekunden. Dieselbe
Stimmung herrschte in allen Theilen des deutschen Volkes.
Die Mehrzahl der deutschen Cabinette mißbilligte den heil-
losen Fanatismus Dänemarks, war aber vollauf mit dem
plötzlichen Aufschwung der preußischen Zollpolitik und der
scharfen Feindseligkeit Osterreichs dagegen beschäftigt. Auch
meinte man wohl, gleich nach der Niederwerfung einer ge-
gefährlichen Revolution gehe es einmal nicht anders; die Re-
gierung müsse eben die zu ihrer Sicherheit und Autorität
erforderlichen Vorkehrungen treffen; man betrachtete die augen-
blicklichen Zustände Schleswig-Holsteins als eine Übergangs-
zeit, und wartete zunächst den Erlaß der im Manifest vom
28. Januar 1852 verheißenen Verfassungen ab.
Man könnte nicht sagen, daß Dänemark sich beeilt hätte,
diese Erwartung zu erfüllen. Zwei Jahre vergingen, ehe die
dänische Regierung damit hervortrat, und dann zeigte sich ein
höchst erbaulicher Grund für die Zögerung. Wie wir sahen,
hatte der König 1851 den deutschen Mächten erklärt, die
neue Verfassung des Gesammtstaats werde vor ihrem Er-
lasse einer Prüfung des dänischen Reichstags und einer Be-