Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

90 Dänemarks Vertragsbrüche. 
rathung der Provinzialstände in den Herzogthümern unter- 
zogen werden. Das Letztere aber war den Machthabern in 
Kopenhagen unbequem erschienen, und so hatte man in dem 
schließlichen Patente vom 28. Januar 1852 die Zusage 
ständischer Mitwirkung bei der Gesammtverfassung stillschwei- 
gend weggelassen, darauf die neuen Provinzialverfassungen 
für jedes der drei Herzogthümer octroyirt, und durch diese 
den Ständen zwar entscheidende Stimme für die provinzialen 
Gesetze eingeräumt, ihnen aber jede Verhandlung über gemein- 
same Reichsangelegenheiten verboten. Trotz des Versprechens 
von 1851 war es also gesetzlich fortan unerlaubt, die Pro- 
vinzialstände über die künftige Gesammtstaats-Verfassung zu 
hören. 
Es wurde denn eine solche Verfassung am 31. Juli 1854 
einfach durch königlichen Willensact den Herzogthümern auf- 
erlegt. War diese Art des Erlasses vertragswidrig, so zeigte 
sich der Inhalt des Gesetzes erträglich; der Urheber desselben, 
der Minister Orsted, hatte in der That den Wunsch gehabt, 
die deutsche Minderheit nicht durch die dänische Mehrheit 
erdrücken zu lassen, und deshalb die Competenz des gemein- 
samen Reichsraths so enge wie möglich bemessen. Aber sofort 
erhob sich gegen ihn zu Kopenhagen der Ansturm der eider- 
dänischen Partei im Reichstag und in der Presse mit solchem 
Ungestüm, daß das bereits durch Intriguen der Gräfin 
Danner unterminirte Ministerium vom Platze wich, und ein 
würdiger Freund der Gräfin, Herr von Scheele, es auf sich 
nahm, die Befehle des souveränen dänischen Volkes zu voll- 
strecken. Die Verfassung von 1854 wurde wieder aufgehoben, 
und eine andere, unter Zustimmung des dänischen Reichstags, 
und natürlich wieder ohne Anhörung der Herzogthümer, am
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.