1865 Verlegung der preußischen Marinestation von Danzig nach Kiel. 99
Frieden sich einer feierlichen Anerkennung des Augustenburger
Rechtstitels zugesellt. Wenn allerdings der Wortlaut des
Antrags eine solche Anerkennung nicht ausdrücklich aussprach,
so war es doch augenfällig, daß er dieselbe als bereits voll-
zogen voraussetzte — denn wie hätte er sonst die Einsetzung
des Prinzen „nunmehr“ vertrauensvoll erwarten können?
Nach allen bisher ausgetauschten Erklärungen unterlag
es keinem Zweifel: die Unterstützung des Antrags durch
Osterreich war mit der Fortdauer der Allianz schwer verein-
bar; die Annahme desselben durch den Bundestag war bereits
von Preußen als die Ankündigung des Conflicts bezeichnet
worden; nichts war gewisser, als daß sie in den Herzog-
thümern allen antipreußischen Bestrebungen einen mächtigen
Antrieb geben würde.
In Berlin war man auf der Stelle entschlossen. Diesem
Angriff sollte nicht bloß mit Worten in Frankfurt, sondern
in den Herzogthümern durch eine That erwidert werden.
Am 24. März erließ König Wilhelm eine Ordre an den
Marineminister, wodurch die Verlegung der preußischen
Marinestation von Danzig nach Kiel verfügt wurde, zum
Zeichen für alle Welt, daß Preußen sich weder durch Augusten-
burg noch durch den Bundestag aus den Herzogthümern
würde verdrängen lassen. An demselben Tage sandte Bis-
marck einen Erlaß an Werther, welcher dic oben angeführten
Gesichtspunkte entwickelte, eine Prüfung des Antrags im Aus-
schusse begehrte und die Stimmenthaltung ablehnte, weil sie
für Osterreich nach dessen Vercinbarung mit den Antrag-
stellern nur eine gleichgültige Formalität sei, bei Preußen
aber den Schein der Anerkennung des Antrags und der
Bundescompetenz in dieser Sache erwecken würde. In gleichem
7r5