Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1865 Verlegung der preußischen Marinestation von Danzig nach Kiel. 99 
Frieden sich einer feierlichen Anerkennung des Augustenburger 
Rechtstitels zugesellt. Wenn allerdings der Wortlaut des 
Antrags eine solche Anerkennung nicht ausdrücklich aussprach, 
so war es doch augenfällig, daß er dieselbe als bereits voll- 
zogen voraussetzte — denn wie hätte er sonst die Einsetzung 
des Prinzen „nunmehr“ vertrauensvoll erwarten können? 
Nach allen bisher ausgetauschten Erklärungen unterlag 
es keinem Zweifel: die Unterstützung des Antrags durch 
Osterreich war mit der Fortdauer der Allianz schwer verein- 
bar; die Annahme desselben durch den Bundestag war bereits 
von Preußen als die Ankündigung des Conflicts bezeichnet 
worden; nichts war gewisser, als daß sie in den Herzog- 
thümern allen antipreußischen Bestrebungen einen mächtigen 
Antrieb geben würde. 
In Berlin war man auf der Stelle entschlossen. Diesem 
Angriff sollte nicht bloß mit Worten in Frankfurt, sondern 
in den Herzogthümern durch eine That erwidert werden. 
Am 24. März erließ König Wilhelm eine Ordre an den 
Marineminister, wodurch die Verlegung der preußischen 
Marinestation von Danzig nach Kiel verfügt wurde, zum 
Zeichen für alle Welt, daß Preußen sich weder durch Augusten- 
burg noch durch den Bundestag aus den Herzogthümern 
würde verdrängen lassen. An demselben Tage sandte Bis- 
marck einen Erlaß an Werther, welcher dic oben angeführten 
Gesichtspunkte entwickelte, eine Prüfung des Antrags im Aus- 
schusse begehrte und die Stimmenthaltung ablehnte, weil sie 
für Osterreich nach dessen Vercinbarung mit den Antrag- 
stellern nur eine gleichgültige Formalität sei, bei Preußen 
aber den Schein der Anerkennung des Antrags und der 
Bundescompetenz in dieser Sache erwecken würde. In gleichem 
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