104 Osterreich und der Bundestag. 1865
des Wiener Miteigenthümers. Als Zedlitz seinem Collegen
von der befohlenen Verlegung der preußischen Marinestation
nach Kiel Anzeige machte, verhieß Halbhuber zuerst seine
Mitwirkung zu den an Ort und Stelle erforderlichen Vor-
arbeiten, so daß Zedlitz am 3. April ohne Bedenken ein Er-
suchen dieses Inhalts an die Landesregierung absandte, und
nach am 10. zeichnete mit ihm Halbhuber ein entsprechendes
Schreiben an General Herwarth und billigte in einer Con-
ferenz mit dem preußischen Contrcadmiral Jachmann sämmt-
liche Vorschläge desselben. Mittlerer Weile aber hatte in Berlin
das Ministerium am 4. April dem Landtage eine Vorlage über
Marinebedürfnisse, und darunter auch über die Kosten der
beabsichtigten Kieler Station gemacht, bei deren Einbringung
Roon bemerkte, daß Preußen den Besitz des Kicler Hafens
niemals aufgeben werde. Auf die Nachricht hicvon erhob
sich in Wien vor Allem bei den militärischen Kreisen eine
große Aufregung; man war tief verletzt über diese eigen-
mächtige Besitzergreifung ohne Befragung des Miteigen-
thümers, und am 11. April ging ein telegraphischer Befehl.
an Halbhuber, gegen die Vorarbeiten einzuschreiten, worauf
dieser, anstatt darüber mit Zedlitz sich in's Benehmen zu
setzen, sofort an die Landesregierung schrieb, ihr jeden Schritt
zur Ausführung des Zedlitz'schen Erlasses untersagte und
diese Verfügung durch die Zeitungen veröffentlichte. Zugleich
legte Mensdorff in Berlin gegen die ganze Maaßregel förm-
lich Verwahrung ein, als Mitbesitzer Holsteins und als
deutsche Bundcsmacht, und erklärte, vor einem Einverständ-
niß über den künftigen Souverän keiner Maaßregel im ein-
seitigen Interesse Preußens zustimmen zu wollen.
Wenn bereits Osterreichs Abstimmung für den Bundes-