Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1865 Osterreichischer Vertragsentwurf. 185 
erhalten. Beim Bunde solle beantragt werden, Kiel zum 
Bundeshafen, Rendsburg zur Bundesfestung zu erheben; bis 
darüber der Bundesbeschluß gefaßt sei, werde Rendsburg 
Garnison von österreichischen und preußischen Truppen er- 
halten, und der Kieler Hafen von den Kriegsschiffen beider 
Mächte benutzt werden. Es sei beabsichtigt, daß beide Herzog- 
thümer dem Zollverein beiträten. Endlich überlasse Osterreich 
seine Rechte an Lauenburg gegen eine angemessene Geld- 
entschädigung an Preußen. 
Holstein war an Bevölkerung und Finanzen erheblich 
bedeutender als Schleswig; Preußen hatte zur Vertreibung 
der Dänen drei Mal mehr an Blut und Gut als Osterreich 
aufgewandt: seine Forderung, daß diese doppelte Differenz 
ausgeglichen werde, war also unbestreitbar. Die Überlassung 
Lauenburgs gegen eine ansehnliche Geldsumme konnte dafür 
kaum in das Gewicht fallen, so wenig wie die Concession zu 
einem Canalbau auf preußische Kosten ohne Hoheitsrechte. 
Alles, was Osterreich darüber hinaus noch anbot, beschränkte 
sich auf provisorischen Mitgebrauch des Kieler Hafens und 
einstweilige Mitbesetzung der Festung Rendsburg, bis etwa 
der Bundestag darüber etwas Anderes beschließe — sowie 
auf den Ausdruck einer Absicht, künftig über den Eintritt 
Schleswig-Holsteins in den Zollverein zu verhandeln. 
Es war demnach sehr begreiflich, daß diese Zugeständ- 
nisse Bismarck nicht befriedigten, so wichtig es auch war, 
Osterreich mit dem Kerne des Vorschlags wieder auf den 
Boden der Verträge vom 16. Januar und 30. October 1864 
zurückkehren zu sehen. Der preußische Minister hatte vorher 
seinerseits einen Entwurf im ursprünglichen Blome'schen Sinne 
auf definitive Theilung Schleswig-Holsteins ausgcarbeitet:
	        
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