1865 Osterreichischer Vertragsentwurf. 185
erhalten. Beim Bunde solle beantragt werden, Kiel zum
Bundeshafen, Rendsburg zur Bundesfestung zu erheben; bis
darüber der Bundesbeschluß gefaßt sei, werde Rendsburg
Garnison von österreichischen und preußischen Truppen er-
halten, und der Kieler Hafen von den Kriegsschiffen beider
Mächte benutzt werden. Es sei beabsichtigt, daß beide Herzog-
thümer dem Zollverein beiträten. Endlich überlasse Osterreich
seine Rechte an Lauenburg gegen eine angemessene Geld-
entschädigung an Preußen.
Holstein war an Bevölkerung und Finanzen erheblich
bedeutender als Schleswig; Preußen hatte zur Vertreibung
der Dänen drei Mal mehr an Blut und Gut als Osterreich
aufgewandt: seine Forderung, daß diese doppelte Differenz
ausgeglichen werde, war also unbestreitbar. Die Überlassung
Lauenburgs gegen eine ansehnliche Geldsumme konnte dafür
kaum in das Gewicht fallen, so wenig wie die Concession zu
einem Canalbau auf preußische Kosten ohne Hoheitsrechte.
Alles, was Osterreich darüber hinaus noch anbot, beschränkte
sich auf provisorischen Mitgebrauch des Kieler Hafens und
einstweilige Mitbesetzung der Festung Rendsburg, bis etwa
der Bundestag darüber etwas Anderes beschließe — sowie
auf den Ausdruck einer Absicht, künftig über den Eintritt
Schleswig-Holsteins in den Zollverein zu verhandeln.
Es war demnach sehr begreiflich, daß diese Zugeständ-
nisse Bismarck nicht befriedigten, so wichtig es auch war,
Osterreich mit dem Kerne des Vorschlags wieder auf den
Boden der Verträge vom 16. Januar und 30. October 1864
zurückkehren zu sehen. Der preußische Minister hatte vorher
seinerseits einen Entwurf im ursprünglichen Blome'schen Sinne
auf definitive Theilung Schleswig-Holsteins ausgcarbeitet: