Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1865 Vortheile des Entwurfs für Preußen. 187 
Besatzung des Hafens, sowie preußische Befestigung von 
Friedrichsort als unabweisliche Bedingung bezeichnete. Über 
diese Dinge wurde am 11. und 12. August verhandelt, und 
am 13. die letzten Details durchgesprochen. Preußen wußte 
jetzt, wie weit in den einzelnen Punkten Osterreichs Zugeständ- 
nisse reichten. Der Augenblick der Entscheidung über die 
Annahme oder Ablehnung des Ganzen war gekommen. 
Wenn man hoffen durfte, daß Österreich in der Con- 
sequenz des zur Zeit ergriffenen Standpunktes fest bleiben 
würde, so bot das eben verhandelte Übereinkommen allerdings 
für Prcußen einen bedeutenden Gewinn. Seitdem Preußen 
für die Genehmigung der Annexion eine Landabtretung an 
OÖsterreich verweigert, hatte dieses stets bestritten, daß durch 
die Abtretung der Rechte König Christian's im Wiener Frieden 
die beiden Höfe eine wirkliche Souveränität in den Herzog- 
thümern erlangt hätten; es hatte Schleswig-Holstein verwalten 
helfen als momentaner, so zu sagen zufälliger Inhaber, bis 
der definitive Thronfolger einträte. Von solchen Serupeln 
war nun in dem Vertragsentwurf keine Rede mehr. Hier 
fußte man wieder durchaus auf den Wiener Anschauungen 
vom December 1863, vom 16. Januar 1864, von jener Zeit, 
wo man Christian IX. als den berechtigten König-Herzog 
Schleswig-Holsteins betrachtete, ihn durch Kriegsdrohung zur 
Anderung der Verfassung Schleswigs aufforderte, und ihm 
jedesfalls die Personalunion der Herzogthümer mit Däne- 
mark bewahren wollte. Man erkannte damit wieder an, daß 
Christian durch den Wiener Frieden den deutschen Mächten 
nicht zweifelhafte Rechtsansprüche, sondern eine reale Souvcrä- 
nität abgetreten habe. Denn souveräne Rechte mußten es 
doch sein, kraft deren Österreich sich jetzt zur vollständigen
	        
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