1865 Vortheile des Entwurfs für Preußen. 187
Besatzung des Hafens, sowie preußische Befestigung von
Friedrichsort als unabweisliche Bedingung bezeichnete. Über
diese Dinge wurde am 11. und 12. August verhandelt, und
am 13. die letzten Details durchgesprochen. Preußen wußte
jetzt, wie weit in den einzelnen Punkten Osterreichs Zugeständ-
nisse reichten. Der Augenblick der Entscheidung über die
Annahme oder Ablehnung des Ganzen war gekommen.
Wenn man hoffen durfte, daß Österreich in der Con-
sequenz des zur Zeit ergriffenen Standpunktes fest bleiben
würde, so bot das eben verhandelte Übereinkommen allerdings
für Prcußen einen bedeutenden Gewinn. Seitdem Preußen
für die Genehmigung der Annexion eine Landabtretung an
OÖsterreich verweigert, hatte dieses stets bestritten, daß durch
die Abtretung der Rechte König Christian's im Wiener Frieden
die beiden Höfe eine wirkliche Souveränität in den Herzog-
thümern erlangt hätten; es hatte Schleswig-Holstein verwalten
helfen als momentaner, so zu sagen zufälliger Inhaber, bis
der definitive Thronfolger einträte. Von solchen Serupeln
war nun in dem Vertragsentwurf keine Rede mehr. Hier
fußte man wieder durchaus auf den Wiener Anschauungen
vom December 1863, vom 16. Januar 1864, von jener Zeit,
wo man Christian IX. als den berechtigten König-Herzog
Schleswig-Holsteins betrachtete, ihn durch Kriegsdrohung zur
Anderung der Verfassung Schleswigs aufforderte, und ihm
jedesfalls die Personalunion der Herzogthümer mit Däne-
mark bewahren wollte. Man erkannte damit wieder an, daß
Christian durch den Wiener Frieden den deutschen Mächten
nicht zweifelhafte Rechtsansprüche, sondern eine reale Souvcrä-
nität abgetreten habe. Denn souveräne Rechte mußten es
doch sein, kraft deren Österreich sich jetzt zur vollständigen