Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

192 Ungestaltung des schleswig-holsteinischen Gemeinbesitzes. 1865 
mit den immer nicht unbedeutenden Vortheilen begnügen, 
die wir auf friedlichem Wege erlangen können.“ Der König 
war weder durch die hier gewonnenen Ergebnisse vollständig 
befriedigt, noch von sicherem Vertrauen auf die künftige Zu- 
verlässigkeit der Wiener Politik erfüllt, immer aber von Herzen 
erfreut über die Vermeidung des Bruchs mit Osterreich und 
des nähern Anschlusses an Frankreich und Italien. Der 
anwesende General Manteuffel schrieb später: „bei der 
Gasteiner Convention war die Ansicht, in drei Monaten 
müsse man klar sehen, ob Österreich es ehrlich mit Preußen 
meine: wenn es nicht geschähe, so würde Krieg erfolgen, 
unter Abschluß sonst unliebsamer Allianzen.“ So vollzogen 
am 14. August Bismarck und Blome die Übereinkunft, was 
dann der König gleich an demselben Tage in eigenhändigem 
Bricfe dem Kaiser Franz Joseph mittheilte. Die neue Ein- 
richtung sollte bis zum 15. September in das Leben treten. 
Die gemeinsame Landesregierung würde aufgelöst, das mili- 
tärische Obercommando beseitigt, alle preußischen Truppen, 
außer den Garnisonen von Rendsburg und dem Kieler Hafen, 
nach Schleswig, alle österreichischen nach Holstein verlegt 
werden. Am 19. August fand hierauf die Zusammenkunft 
der beiden Monarchen in Salzburg, und am 20. die Ratifi- 
cation des Vertrags durch dieselben Statt. Von beiden 
Seiten wurde in warmen Worten die Absicht ausgesprochen, 
die Übereinkunft in redlichem Einvernehmen und thätiger 
Zuvorkommenheit auszuführen. Als die Rede auf Augusten- 
burg kam, wurde beiderseits anerkannt, daß er nach der 
jetzigen Ubereinkunft in den Herzogthümern schlechterdings 
nur als Privatmann auftreten und betrachtet werden dürfe. 
Sowohl der Kaiser als Graf Moritz Esterhazy vereinten
	        
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