Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

196 Unmgestaltung des schleswig-holsteinischen Gemeinbesitzes. 1865 
der kurhessischen Abgeordneten und ein Theil der bayerischen 
hatte beschlossen, von dem Tage ferne zu bleiben, weil nichts 
als nutzlose Worte dabei herauskommen würden. 
Ahnlicher Stimmung und Meinung waren auch die 
süddeutschen Ultramontanen und die mit ihnen zusammen- 
gehende großdeutsche Partei. Der Ausschuß des deutschen 
Reformvereins erließ an die Mitglieder ein Rundschreiben, 
in welchem er ebenso nachdrücklich wie die Demokraten und 
Liberalen die Verletzung aller rechtlichen und sittlichen Grund- 
sätze durch die Gasteiner Übereinkunft verdammte, aber, in 
Betracht, daß die Bestrebungen des Vereins auf legale Um- 
bildung des deutschen Bundes gelähmt seien, so lange Fürsten- 
und Volksrecht in einem deutschen Lande von deutschen 
Regierungen selbst in solcher Weise gebeugt würde — eine 
Generalversammlung des Vereins bis auf Weiteres vertagte. 
Das bayerische Hauptorgan der ultramontanen Partei, die 
Historisch-politischen Blätter, brachten im September einen von 
Jörg geschriebenen Redactionsartikel, welcher in zutreffender 
Schärfe die Schwankungen Österreichs in der Herzogthümer- 
frage charakterisirte: zuerst Behauptung des Rechts der Ver- 
träge von 1852, und folglich Bekämpfung Augustenburg's 
gemeinsam mit Preußen, jedoch ohne das preußische Streben 
auf Dänemarks Zertrümmerung; dann seit dem 28. Mai 1864 
Opposition gegen Preußen und Unterstützung Augustenburg“s, 
der Mittelstaaten, des Selbstbestimmungsrechts der Völker; 
jetzt wieder der alte Standpunkt, in Folge dessen die Sou- 
veränität der beiden Monarchen in Schleswig-Holstein pro- 
clamirt, von Augustenburg aber, Selbstbestimmung und Mittel- 
staaten keine Rede mehr sei. Nothwendig habe sich aus dieser 
Unsicherheit ein wachsendes Übergewicht des in seiner Haltung
	        
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