Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

5. Caepifel. 
Teidliches Einvernehmen. 
Die auf Grund des Gasteiner Vertrags angeordnete 
Verwaltung Schleswigs und Holsteins entwickelte sich vom 
ersten Augenblicke an in charakteristischer Weise. 
Schon in den letzten Tagen des August kam General 
Manteuffel in Kiel an, um die bisher preußische Garnison 
der Stadt, sowie den Kriegshafen nebst dessen preußischer 
Besatzung zu besichtigen. Er wurde gleich zu Anfang mit 
einer kleinen Probe der bisherigen Zustände empfangen. In 
Kiel sollte künftig zwar der Hafen preußische, die Stadt aber 
österreichische Garnison bekommen. Für den Einzug der 
Kaiserlichen bereitete nun die Augustenburger Partei dort 
große Ovationen als Ausdruck der Freude über den bevor- 
stehenden Abmarsch der Preußen vor. Die gleichgesinnten 
Ständemitglieder wollten in der Universität, dicht neben 
Manteuffel's damaliger Schloßwache, eine öffentliche Ver- 
sammlung halten, und hatten dazu die Genehmigung der 
Landesregierung erwirkt. Der General aber fuhr ungesäumt 
nach Schleswig und faßte Herrn von Halbhuber mit etwas 
derbem Griffe an. Er forderte das sofortige Verbot der
	        
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