Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

16 Der italienische Septembervertrag. 1864 
Emanuel zum Entschluß. Er sandte Pepoli wieder nach 
Paris, um gemeinsam mit Nigra das Abkommen zu zeichnen. 
Am 14. September erhielten dann Vertrag und Protokoll 
die endgültige Redaction und wurden am 15. von den beiden 
Italienern und Drouyn de Lhuys vollzogen. 
Bis dahin war das Geheimniß der Verhandlung in 
voller Strenge bewahrt geblieben. Kaiserin Eugenie, welche 
von dem Beginne der Gespräche Pepoli's vernommen, war 
später, vollständig beruhigt über deren Erfolglosigkeit, nach 
Schwalbach in das Bad gereist. Der päpstliche Nuntius 
Chigi sagte noch am 18. September dem preußischen Geschäfts- 
träger mit freundlicher Sicherheit, an einen so gottlosen 
Frevel sei hier in Paris gar nicht zu denken. Als zwei 
Tage nachher der Minister dem diplomatischen Corps den 
Vertrag mittheilte, war Chigi außer sich: das ist ein Verrath, 
eine Desertion auf kurze Sicht, rief er aus. Es war die 
Meinung der klerikalen Partei in aller Herren Ländern. Die 
Entrüstung gegen Drouyn de Lhuys war allgemein, daß er 
seine so oft betheuerten Grundsätze so schnöde verläugnet 
habe. Da bald nachher auch seine alten, von ihm vor zwei 
Jahren verdrängten Gegner wieder auf dem Schauplatz er- 
schienen, Lavalette in das Ministerium eintrat, Benedetti 
als Botschafter nach Berlin ging, so schien es unverkennbar, 
daß die conservative Partei auf allen Punkten geschlagen 
war. Was halfen da alle die schönen Versprechungen der 
Turiner Regierung? Sie hatte sich, riefen die Klerikalen, 
über die Verträge von Villafranca und Zürich hinweg gesetzt; 
sie würde nach dem Abzug der Franzosen auch die September- 
convention mit Füßen treten. Der ganze sonstige Inhalt 
des Vertrags sei leeres Gerede, die einzige reale Thatsache
	        
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