238 Leidliches Einvernehmen. 1865
sich auch einige städtische Beamte betheiligten. Dieselben
Vorgänge wiederholten sich, trotz dringender Abmahnung der
Polizeibehörde, bei der Rückreise des Prinzen. Manteuffel
nahm die Sache sehr hoch auf, ordnete eine strenge Unter-
suchung an, die zur Absetzung von zwei Gemeindebeamten
führte, belastete die Stadt mit einer Bequartierung von zwei
Compagnien Infanterie, und zeigte dem Prinzen brieflich an,
daß er bei einer neuen, ohne königliche Erlaubniß gemachten
Betretung schleswig'sches Bodens Verhaftung zu gewärtigen
habe. Zugleich richtete er an Gablenz die Aufforderung,
dem Prinzen solche, die Landeshoheit der beiden Mächte in
Frage stellende Demonstrationen auch in Holstein zu wehren,
und in gleichem Sinne wandte sich das preußische Ministerium
an den Grafen Mensdorff. Man hatte darauf die Genug-
thuung, daß von beiden Stellen her die gewünschten Schritte
erfolgten. Mensdorff erließ an Gablenz die Weisung, keine
Demonstrationen gegen die bestehende Regierung zu dulden
und den Prinzen auf die für ihn sehr bedenklichen Folgen
aufmerksam zu machen, wenn er, sei es in Schleswig, sei es
in Holstein, solche Ausschreitungen seiner Anhänger zulasse.
Gablenz verfuhr hienach, allerdings in höflicherer Form, als
Manteuffel in seinem Briefe, immer aber in völlig bestimmter
und jede Zweideutigkeit ausschließender Weise. Auf preußi-
schen Wunsch wurde am 31. October in beiden Herzog-
thümern eine Verordnung erlassen, welche den Zeitungen
verbot, den Erbprinzen als Friedrich VIII. oder als den
Herzog von Schleswig-Holstein, und damit die Herrschaft
der beiden Majestäten als eine unrechtmäßige zu bezeichnen.
Dies gute Vernehmen der beiden leitenden Behörden
setzte sich dann auch noch in den November hinein fort.