Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1865 Osterreich u. Preußen vereint gegen Bayern u. Genossen. 243 
4. November, daß ihr damaliger Antrag, auf Berufung der 
Stände in den Herzogthümern und Aufnahme Schleswigs in 
den deutschen Bund, still und todt im Ausschusse liege und 
durch die Zögerung der ganze Zweck des Antrags vereitelt 
würde. Da sie nun kein Mittel besäßen, die Ausschußmehr- 
heit zur Erstattung eines Berichts zu nöthigen, so wieder- 
holten sie hiemit ihren Antrag vor der Bundesversammlung 
selbst, mit der Bitte um sofortige Abstimmung. Statt dessen 
aber wurde nach dem Wunsche der beiden Großmächte be- 
schlossen, erst nach 14 Tagen Entscheidung zu fassen, ob der 
Antrag im Plenum zur Abstimmung zu stellen, oder zunächst 
an den Ausschuß zu verweisen sei. Sachsen erklärte auf 
der Stelle, es würde die Verweisung als gleichbedeutend mit 
Ablehnung erachten, eine Auffassung, gegen welche die Groß- 
mächte keinen Widerspruch erhoben. Am 18. November gaben 
dann die Letztern die gemeinschaftliche Erklärung, sie beabsich- 
tigten die Berufung der Landtage in den Herzogthümern, 
jedoch sei der jetzige Zeitpunkt dazu nicht geeignet; über die 
Aufnahme Schleswigs aber in den deutschen Bund könnten 
sie zur Zeit aus maaßgebenden Gründen in keine Erörterung 
eintreten. Hienach begehrten sie die Verweisung des Antrags 
an den Ausschuß. Bei der Abstimmung enthielt sich Luxem- 
burg; die drei Antragsteller fanden noch vier unterstützende 
Stimmen, mit acht Stimmen aber siegten die Großmächte. 
Der Antrag ging an den Ausschuß, und wurde, wie in Han- 
nover Graf Platen gesagt hatte, daselbst begraben. 
Die Antragsteller gaben darauf eine Erklärung zu 
Protokoll, daß sie alle ihnen nach Bundesrecht zu Gebote 
stehenden Mittel erschöpft hätten, und sie deshalb in dieser 
Angelegenheit, so lange nicht dem Bunde zu einem auf der 
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