1865 Osterreich u. Preußen vereint gegen Bayern u. Genossen. 243
4. November, daß ihr damaliger Antrag, auf Berufung der
Stände in den Herzogthümern und Aufnahme Schleswigs in
den deutschen Bund, still und todt im Ausschusse liege und
durch die Zögerung der ganze Zweck des Antrags vereitelt
würde. Da sie nun kein Mittel besäßen, die Ausschußmehr-
heit zur Erstattung eines Berichts zu nöthigen, so wieder-
holten sie hiemit ihren Antrag vor der Bundesversammlung
selbst, mit der Bitte um sofortige Abstimmung. Statt dessen
aber wurde nach dem Wunsche der beiden Großmächte be-
schlossen, erst nach 14 Tagen Entscheidung zu fassen, ob der
Antrag im Plenum zur Abstimmung zu stellen, oder zunächst
an den Ausschuß zu verweisen sei. Sachsen erklärte auf
der Stelle, es würde die Verweisung als gleichbedeutend mit
Ablehnung erachten, eine Auffassung, gegen welche die Groß-
mächte keinen Widerspruch erhoben. Am 18. November gaben
dann die Letztern die gemeinschaftliche Erklärung, sie beabsich-
tigten die Berufung der Landtage in den Herzogthümern,
jedoch sei der jetzige Zeitpunkt dazu nicht geeignet; über die
Aufnahme Schleswigs aber in den deutschen Bund könnten
sie zur Zeit aus maaßgebenden Gründen in keine Erörterung
eintreten. Hienach begehrten sie die Verweisung des Antrags
an den Ausschuß. Bei der Abstimmung enthielt sich Luxem-
burg; die drei Antragsteller fanden noch vier unterstützende
Stimmen, mit acht Stimmen aber siegten die Großmächte.
Der Antrag ging an den Ausschuß, und wurde, wie in Han-
nover Graf Platen gesagt hatte, daselbst begraben.
Die Antragsteller gaben darauf eine Erklärung zu
Protokoll, daß sie alle ihnen nach Bundesrecht zu Gebote
stehenden Mittel erschöpft hätten, und sie deshalb in dieser
Angelegenheit, so lange nicht dem Bunde zu einem auf der
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