Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1865 Deutsch-italienischer Handelsvertrag. 253 
feindliche Verhalten Osterreichs gegen den mittelstaatlichen 
Antrag am Bunde (4. November) machte das Maaß voll; 
am 9. und 10. November 1865 zeigten darauf Bahern und 
Sachsen in Berlin ihre Bereitwilligkeit an, den Handelsver- 
trag abzuschließen, und hiemit ihre Anerkennung des italienischen 
Königreiches zu vollziehen. Einen Monat später, nachdem man 
sich mit Italien über die Form der Vereinbarung verständigt 
hatte (sie sollte widerruflich bleiben, so lange einzelne Staaten 
des Zollvereins sie nicht genehmigten), forderten Preußen 
und Bayern gemeinschaftlich alle zollvereinten Regierungen 
zum Beitritt auf. Das Resultat war glänzend. Mit ein- 
ziger Ausnahme Hannovers, welches über den revolutionären 
Ursprung des subalpinen Königreichs nicht hinweg zu kommen 
vermochte, und des unbedingt österreichisch gesinnten Nassau, 
erklärten sämmtliche Regierungen ihr Einverständniß und er- 
kannten damit Victor Emanuel als König von Italien an. 
Durch die Herbeiführung dieses Ergebnisses gewann Preußen 
mit einem Schlage jenseits der Alpen eine große Popularität, 
und erschwerte damit dem General La Marmora jeden Fort- 
schritt auf der von Drouyn de Lhuys bezeichneten Bahn. 
Aber allerdings wuchs in Wien die gereizte Stimmung; man 
meinte, zu erkennen, daß Preußen auf die alten Pläne der 
Alleinherrschaft in Deutschland unter Ausschluß Osterreichs 
zurücklenke, und auf der Stelle zeigten sich die Folgen in der 
Behandlung der schleswig-holsteinischen Verhältnisse, für deren 
Ordnung der Gasteiner Vertrag, wie man jetzt in Wien zu 
entdecken meinte, doch zu sehr verschiedenen Auffassungen Ge- 
legenheit böte. 
Der November war noch nicht zu Endc, als Manteuffel 
und Richthofen die Wendung in dem Verhalten des Generals
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.