1866 Augustenburger Massendemonstration in Altona. 267
Zusage gemäß wurden keine Resolutionen gefaßt, aber um
so lebhaffer durch mehrere Redner die Nothwendigkeit der
Ständeberufung erörtert, die Forderung durch kräftigen Zuruf
der Versammlung unterstützt, die preußische Regierung einer
grimmigen Kritik unterzogen, und dem „rechtmäßigen, geliebten
Fürsten, Herzog Friedrich“, ein dreimaliges donnerndes Hoch
ausgebracht. Darauf ging die Versammlung ungestört aus-
einander.
Dem Erbprinzen halfen die Reden und Hochrufe nicht
viel. Aber ihr Eindruck in Berlin war bitter in Bezug auf
Osterreich. Eine öffentliche Massendemonstration hatte selbst
Halbhuber (am 6. Juli) nicht zugelassen, obwohl er Weisung
hatte, Augustenburg zu fördern; jetzt aber hatte Gablenz sie
gestattet, nach allen Betheuerungen, daß der Erbprinz nur
als Privatmann in Holstein zu betrachten wäre. Es kam
dazu, daß Karolyi, eben aus Wien zurückgekehrt, Osterreichs
Standpunkt dahin bezeichnete, die Erklärung der deutschen
Mächte vom 28. Mai 1864 über die Berechtigung Augusten-
burg's bestehe für Osterreich in voller Kraft, und habe auch
durch den Gasteiner Vertrag keine Veränderung erlitten: eine
Angabe, welche gleich nachher durch Mensdorff selbst dem
Baron Werther bestätigt wurde. Jeder Zweifel an Oster-
reichs neuer Schwenkung war damit ausgeschlossen. Der
König war tief bewegt. Manteuffel hat Recht, sagte er, wir
müssen uns Klarheit schaffen. Bei dem Schlusse eines in
diesen Tagen wegen anderer Geschäfte von ihm berufenen
Ministerraths nahm er aus eigenem Antriebe das Wort, um
unter Darlegung der Verhältnisse ausdrücklich auszusprechen,
wie ernst er die Lage auffasse, wie die Dinge wieder auf
dem Punkte ständen wie vor dem Gasteiner Vertrage, wie er