Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Augustenburger Massendemonstration in Altona. 267 
Zusage gemäß wurden keine Resolutionen gefaßt, aber um 
so lebhaffer durch mehrere Redner die Nothwendigkeit der 
Ständeberufung erörtert, die Forderung durch kräftigen Zuruf 
der Versammlung unterstützt, die preußische Regierung einer 
grimmigen Kritik unterzogen, und dem „rechtmäßigen, geliebten 
Fürsten, Herzog Friedrich“, ein dreimaliges donnerndes Hoch 
ausgebracht. Darauf ging die Versammlung ungestört aus- 
einander. 
Dem Erbprinzen halfen die Reden und Hochrufe nicht 
viel. Aber ihr Eindruck in Berlin war bitter in Bezug auf 
Osterreich. Eine öffentliche Massendemonstration hatte selbst 
Halbhuber (am 6. Juli) nicht zugelassen, obwohl er Weisung 
hatte, Augustenburg zu fördern; jetzt aber hatte Gablenz sie 
gestattet, nach allen Betheuerungen, daß der Erbprinz nur 
als Privatmann in Holstein zu betrachten wäre. Es kam 
dazu, daß Karolyi, eben aus Wien zurückgekehrt, Osterreichs 
Standpunkt dahin bezeichnete, die Erklärung der deutschen 
Mächte vom 28. Mai 1864 über die Berechtigung Augusten- 
burg's bestehe für Osterreich in voller Kraft, und habe auch 
durch den Gasteiner Vertrag keine Veränderung erlitten: eine 
Angabe, welche gleich nachher durch Mensdorff selbst dem 
Baron Werther bestätigt wurde. Jeder Zweifel an Oster- 
reichs neuer Schwenkung war damit ausgeschlossen. Der 
König war tief bewegt. Manteuffel hat Recht, sagte er, wir 
müssen uns Klarheit schaffen. Bei dem Schlusse eines in 
diesen Tagen wegen anderer Geschäfte von ihm berufenen 
Ministerraths nahm er aus eigenem Antriebe das Wort, um 
unter Darlegung der Verhältnisse ausdrücklich auszusprechen, 
wie ernst er die Lage auffasse, wie die Dinge wieder auf 
dem Punkte ständen wie vor dem Gasteiner Vertrage, wie er
	        
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