Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

270 Das Ende der österreichischen Allianz. 1866 
war in dem Erlasse vom 26. Januar die feierliche und amt- 
liche Aufforderung zu einer ebenso amtlichen und definitiven 
Erklärung, ob man auf die Beschützung Augustenburg's oder 
auf das Freundschaftsband mit Preußen verzichten wolle. 
Man war, wic es Werther däuchte, in Wien auf ein so 
kräftiges Vorgehen nicht gefaßt gewesen. Mensdorff erkannte 
den Ernst der Lage an, sprach großen Verdruß über die 
Verstattung der Altonaer Versammlung aus und wollte 
darüber Gablenz bereits einen Verweis zugeschickt haben. 
Ubrigens blieb er dabei, daß Osterreich die Preßfreiheit in 
Holstein nicht beschränken könne, und daß es durch den An- 
trag vom 28. Mai 1864 sich ebenso wie Preußen zur An- 
erkennung Augustenburg's verpflichtet habe. Was die De- 
pesche betreffe, so könne er nichts sagen, bis er den Willen 
des Kaisers eingeholt habe. Bei weiteren Gesprächen war 
stets das letzte Wort, Preußen könne unmöglich fordern, daß 
der Wiener Hof Schritte thuc, welche die preußische Annexion 
der Herzogthümer unvermeidlich machen müßten. Das Alles 
war nicht glückverheißend für den Ausfall der amtlichen Ant- 
wort, und in der That brachte diese am 7. Februar 1866 eine 
möglichst kühle Abfertigung in dem bekannten stolzen Style 
der K. K. Hof= und Staatskanzlei. Ohne nähere Begründung 
wurde geläugnet, daß die Agitation in Holstein revolutionären 
Charakter habe — eine Behauptung, welche freilich dann un- 
bestreitbar wurde, wenn sich Osterreich Beust's und Pfordten's 
Deductionen über Augustenburg aneignete, damit aber auch 
von den Grundlagen der Wiener und Gasteiner Verträge 
lossagte. Preußen habe bei seinen Klagen über die Altonaer 
Versammlung offenbar vergessen, daß seine Regierung es ge- 
wesen, welche den Vorschlag Osterreichs abgelehnt habe, für
	        
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