1866 Instruction für Moltte. 291
verfassung von 1849 der Reichsgewalt für ganz Deutschland
zugedacht war, für Italien aber die Eroberung von Venetien,
jedoch mit bestimmter Ablehnung jedes deutschen Bundes-
gebietes, Tirols oder Triests. Wenn Italien, sagte die In-
struction, diese Ziele genehmigt, und Frankreich ihnen nicht
entgegen ist, so sind wir. von dem Angenblicke an, wo der
Krieg zum Ausbruch kommt, zur Führung desselben in großen
Dimensionen und zum Verzichte auf jeden Separatfrieden vor
Erreichung der beiderseitigen Ziele bereit.
Die militärischen Gesichtspunkte blieben Moltke's Be-
urtheilung überlassen. (Dieser hatte schon früher bemerkt,
daß eine besondere Abrede über die Operationen kaum nöthig
sei. Sie seien völlig unabhängig von einander. Nicht in
ihrer Combination, sondern in ihrer Gleichzeitigkeit liege der
Vortheil.) Daß der Krieg beiderseits mit dem Aufgebote der
ganzen Macht geführt werde, verstehe sich von selbst.
Also, wiederholte die Instruction, ein eventuelles Bündniß
für den Fall, daß Preußen in Folge seiner deutschen Politik
zum Kriege genöthigt würde. Mit welcher Raschheit und
Entschiedenheit wir diese Politik durchführen werden, hängt
für uns wesentlich davon ab, ob wir auf Italiens Hülfe mit
der vollen Sicherheit rechnen können, die ein eventuelles
Bündniß gewähren würde. Noch steht es in unserer Macht,
zwischen Krieg und Frieden zu wählen: es liegt also in
Italiens eigenem Interesse, uns die gedachte Sicherheit zu
gewähren, und zugleich uns Zeit zu lassen, den Conflict mit
Osterreich auf das Gebiet hinüber zu spielen, auf welchem
Preußens Forderungen im Einklang mit den nationalen Be-
dürfnissen Deutschlands stehen.
Die Instruction schloß mit dem Bemerken, daß, wenn
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