Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Instruction für Moltte. 291 
verfassung von 1849 der Reichsgewalt für ganz Deutschland 
zugedacht war, für Italien aber die Eroberung von Venetien, 
jedoch mit bestimmter Ablehnung jedes deutschen Bundes- 
gebietes, Tirols oder Triests. Wenn Italien, sagte die In- 
struction, diese Ziele genehmigt, und Frankreich ihnen nicht 
entgegen ist, so sind wir. von dem Angenblicke an, wo der 
Krieg zum Ausbruch kommt, zur Führung desselben in großen 
Dimensionen und zum Verzichte auf jeden Separatfrieden vor 
Erreichung der beiderseitigen Ziele bereit. 
Die militärischen Gesichtspunkte blieben Moltke's Be- 
urtheilung überlassen. (Dieser hatte schon früher bemerkt, 
daß eine besondere Abrede über die Operationen kaum nöthig 
sei. Sie seien völlig unabhängig von einander. Nicht in 
ihrer Combination, sondern in ihrer Gleichzeitigkeit liege der 
Vortheil.) Daß der Krieg beiderseits mit dem Aufgebote der 
ganzen Macht geführt werde, verstehe sich von selbst. 
Also, wiederholte die Instruction, ein eventuelles Bündniß 
für den Fall, daß Preußen in Folge seiner deutschen Politik 
zum Kriege genöthigt würde. Mit welcher Raschheit und 
Entschiedenheit wir diese Politik durchführen werden, hängt 
für uns wesentlich davon ab, ob wir auf Italiens Hülfe mit 
der vollen Sicherheit rechnen können, die ein eventuelles 
Bündniß gewähren würde. Noch steht es in unserer Macht, 
zwischen Krieg und Frieden zu wählen: es liegt also in 
Italiens eigenem Interesse, uns die gedachte Sicherheit zu 
gewähren, und zugleich uns Zeit zu lassen, den Conflict mit 
Osterreich auf das Gebiet hinüber zu spielen, auf welchem 
Preußens Forderungen im Einklang mit den nationalen Be- 
dürfnissen Deutschlands stehen. 
Die Instruction schloß mit dem Bemerken, daß, wenn 
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