306 Abschluß des italienischen Bündnisses. 1866
vor Überrumpelung noch nicht ausreichend. Frischen Arger
gegen Preußen hatte so eben eine in Schleswig am 11. März
erlassene königliche Verordnung bewirkt, welche alle Umtriebe
zur Untergrabung der preußisch-österreichischen Souveränität
in den Herzogthümern mit Zuchthausstrafe bedrohte: der
Verdruß über diesen neuen Schlag gegen die Augustenburger
Partei war um so bitterer, als sich nicht füglich Widerspruch
gegen eine Maaßregel erheben ließ, welche ebenso die Sou-
vcränität des Kaisers, als die des Königs zu stützen bestimmt
war. An welchem Ende also sollte man die Sache anfassen?
So bedenklich Bismarck's Gespräch mit der sächsischen Gräfin
auch sein mochte, so konnte man es doch nicht zur Grund-
lage eines völkerrechtlichen Actes machen. Daß aber die
Zeit zu einem solchen gekommen sei, schien jetzt, wo man die
Nachricht von Govone's Ankunft in Berlin erhielt, auch dem
Grafen Mensdorff klar, und er beschloß also, die Frage,
welche Bismarck der Gräfin so frivol beantwortet hatte, durch
den Grafen Karolyi am 16. März ernstlich und amtlich stellen
zu lassen, die Frage, ob Preußen beabsichtige, die Gasteiner
Convention gewaltsam zu brechen, und den grundgesetzlichen
Bundesfrieden in Deutschland zu stören. Auf welche Er-
widerung man gefaßt war, zeigt cin österreichisches Rund-
schreiben von demselben 16. März, worin allen deutschen
Regicrungen bereits ausführlich geschildert wurde, was zu
geschehen habe, wenn Bismarck eine ungenügende oder aus-
weichende Antwort gebe, nämlich: Antrag an den Bundes-
tag, über Schleswig-Holstein zu entscheiden, und falls Preußen
sich diesem Ausspruch widersetze, Mobilmachung des ganzen
Bundesheeres mit Ausnahme der dazu gehörigen drei preußi-
schen Armcecorps.