1866 Verhandlung mit Bayern. 317
Oberbefehls über den deutschen Süden zu überwinden, und
nahm also keinen Anstand, die begonnene Anknüpfung weiter
zu verfolgen. Jene Circulardepesche vom 24. März über
die österreichischen Rüstungen schloß er mit dem Satze, daß
eine Reform der Bundesverfassung für Preußen und Deutsch-
land gleich dringend sei; wenn Preußen nicht der Unter-
stützung Deutschlands vertrauen könne, sei seine Lage gefähr-
deter als die irgend eines andern Staats; sei aber Preußens
Kraft einmal gebrochen, so werde Deutschland schwerlich dem
Schicksal Polens entgehen. Der nach München bestimmten
Ausfertigung des Rundschreibens legte er dann eine aus-
führliche Depesche über die Parlamentsfrage bei, worin er
Pfordten's Vorbehalte und Einwendungen besprach. Eine
vorgängige Verhandlung mit Osterreich erklärte er bei dessen
offener Feindseligkeit für hoffnungslos. Eine freie Vor-
berathung zwischen den Regierungen über die dem Parlamente
zu machenden Vorlagen würde nach jahrelanger Schreiberei,
ganz wie die Dresdener Conferenzen von 1851, nichts als
eine Masse sogenanntes schätzbares Materials liefern; man
müsse also den Regierungen einen Präclusivtermin setzen,
indem man auf einen bestimmten Tag das Parlament ein-
berufe, und sie dadurch zwänge, bis zu demselben sich über
die Vorlagen zu einigen. Gegen das System der Kammer=
Delegationen bemerkte Bismarck, eine solche Versammlung
würde der Nation gegenüber nicht die erforderliche Autorität
haben. Denn sicher sei es nicht die allgemeine Meinung, daß
die Sonderlandtage — er nehme auch den preußischen nicht
aus — die gesammte staatsmännische Befähigung der deutschen
Nation in sich schlössen. Directe Wahlen aber und allgemeines
Stimmrecht, fuhr die Depesche fort, halte ich für größere