Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Bismarck's Gründe für allgemeines gleiches Stimmrecht. 319 
für eins der wesentlichsten Hülfsmittel der Revolution zu 
erklären, und ich glaube, in diesen Dingen praktisch einige 
Erfahrungen gesammelt zu haben“ 1). — 
So viel sich nun auch gegen eine solche Theorie sowohl 
nach den sittlichen Voraussetzungen politischer Rechte, als nach 
der geschichtlichen Beobachtung ihrer Wirkungen einwenden 
ließ: im Jahre 1866 stand in Folge der langjährigen Oppo- 
sition des deutschen Bürgerthums Bismarck's Überzeugung 
fest. Er hoffte, durch die Depesche vom 24. März Pfordten's 
Bedenken aus dem Wege geräumt zu haben, und ersuchte 
den bayerischen Collegen: es möge das Münchener Cabinet 
gemeinschaftlich mit dem Berliner beim Bundestage den An- 
trag auf Einberufung eines deutschen Parlaments aus all- 
gemeiner directer Volkswahl zu einem bestimmten Termine 
stellen. 
Allein diesem Vorschlage war, so wenig Sympathie für 
Osterreich damals auch in München herrschte, ein günstiger 
Erfolg nicht bestimmt. 
Die bayerische Regierung hatte sich die Jahre daher 
unter der Bundesverfassung von 1815 ganz wohl befunden, 
und auch Freiherr von der Pfordten war, nachdem die popu- 
lären Anwandlungen von 1848 und die ehrgeizigen Pläne 
von 1850 bei ihm allmählich verraucht waren, mit dem be- 
stehenden Bundesrechte von Herzen ausgesöhnt. Er war bei 
1) Als Graf Bernstorff am 26. April von dem Schrecken Lord 
Clarendon's über das allgemeine Stimmrecht berichtete, machte Bismarck 
dazu folgende Nandnote: 
In England sind eben nur die höheren Classen dem Königthum 
und der Verfassung anhänglich, welche ihre Privilegien, ihre Herr- 
schaft über das Land darstellen. Die Massen sind roh, unwissend, und 
ihre Anhänglichkeit an die Krone ist nicht von der Art wie in Preußen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.