322 Antrag auf Bundesreform. 1866
eines neuen Staatenbundes zu zeichnen, der aus drei
Gruppen bestehen würde, nämlich Osterreich, Norddeutschland
unter preußischem, Süddeutschland unter bayerischem Heer-
befehle. Wir sehen, wie nahe sein deutsches Zukunfts-Pro-
gramm dem Bismarck'schen gekommen war, aber eine Ver-
ständigung war und blieb trotzdem unmöglich, da Pfordten
auch den neuen Bund nur mit beiden Großmächten, und
nicht mit Preußen allein, hergestellt wissen, und am wenigsten
sich auf eine Bundesverfassung mit parlamentarischer Grund-
lage ohne Osterreich einlassen wollte. Dabei stand von allen
baycrischen Ministern Pfordten den preußischen Tendenzen
noch am nächsten, und auch der junge König war durch die
plötzliche Empfehlung eines demokratischen Bundesparlaments
erschreckt. So war kein Gedanke an die Annahme des Vor-
schlags, gemeinsam mit Preußen beim Bundestage die Par-
lamentswahl zu beantragen. Wenn Preußen den Antrag
selbst einbringe, werde man ihn wohlwollend aufnehmen;
man könne jedoch für die Berufung eines Parlaments erst
dann stimmen, wenn Preußen den Entwurf der künftigen
Verfassung vorgelegt, und Bayern ihn gebilligt habe. Die
directe Wahl solle dann kein Hinderniß sein, wohl aber eine
Ausschließung Osterreichs aus den Verhandlungen. Sollte
die augenblickliche Entfremdung zwischen den beiden Groß-
mächten in dieser Hinsicht Schwierigkeiten verursachen, so sei
Bayern bereit, jede gewünschte Vermittlung zu übernehmen.
Diesem Erbieten ließ Pfordten unverweilt die Ausführung
folgen, indem er am 31. März eine gleichlautende Note an
beide Höfe absandte, in welcher er als wahren Grund der
vorhandenen Spannung ein Mißbehagen an der jetzigen
Bundesverfassung bezeichnete, und daran die Aufforderung