1866 Der Bundestag weist den Antrag an einen Ausschuß. 329
Am folgenden Tage, dem 22. April, hatte Baron von
der Pfordten mit den leitenden Ministern der Mittelstaaten
in Augsburg eine Zusammenkunft zur Erwägung einer ge-
meinsamen Politik. Er war damals in Folge einer preußi-
schen Depesche über allseitige Abrüstung erfüllt von Friedens-
hoffnungen, und richtete die Aufmerksamkeit seiner Collegen
auf die allein jetzt noch zu behandelnde Bundesreform. Zu
großem Verdrusse des Herrn von Beust erklärte er eine stärkere
Stellung Preußens in Norddeutschland für gefordert durch die
Natur der Dinge, stimmte aber, was die formelle Behandlung
der Sache betraf, ganz der österreichischen Forderung zu,
daß vor jedem weitern Schritte des Bundestags Preußen
seine Vorschläge über die künftige Verfassung vorzulegen
hätte. Damit waren denn Alle einverstanden, und nahmen.
Abrede, im ganzen Verlaufe der Verhandlung stets geschlossen
und gemeinsam vorzugehen. Am 26. April fand darauf die
Wahl des Ausschusses in Frankfurt Statt; er bestand aus
neun Mitgliedern, unter welchen Preußen kaum auf eine
sichere Stimme rechnen konnte.
Indessen war durch neue militärische Schritte Osterreichs
die frohe Friedenshoffnung Pfordten's gründlich zerstört, und
bei der völligen Unsicherheit der Lage war Bismarck weniger
als je der Meinung, durch übereilte Verfassungsvorschläge
sich für die Zukunft die Hände zu binden. So erließ er
am 27. April ein Rundschreiben an alle deutschen Höfe, worin
er erinnerte, daß der preußische Antrag zunächst nicht die
Aufstellung eines Verfassungsentwurfs, sondern die Berufung
eines Parlaments begehre; ohne die selbst auferlegte Nöthigung,
die in der Festsetzung eines Termins für die Eröffnung des
Parlaments liege, würde eine Berathung über die Verfassung