Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Der Bundestag weist den Antrag an einen Ausschuß. 329 
Am folgenden Tage, dem 22. April, hatte Baron von 
der Pfordten mit den leitenden Ministern der Mittelstaaten 
in Augsburg eine Zusammenkunft zur Erwägung einer ge- 
meinsamen Politik. Er war damals in Folge einer preußi- 
schen Depesche über allseitige Abrüstung erfüllt von Friedens- 
hoffnungen, und richtete die Aufmerksamkeit seiner Collegen 
auf die allein jetzt noch zu behandelnde Bundesreform. Zu 
großem Verdrusse des Herrn von Beust erklärte er eine stärkere 
Stellung Preußens in Norddeutschland für gefordert durch die 
Natur der Dinge, stimmte aber, was die formelle Behandlung 
der Sache betraf, ganz der österreichischen Forderung zu, 
daß vor jedem weitern Schritte des Bundestags Preußen 
seine Vorschläge über die künftige Verfassung vorzulegen 
hätte. Damit waren denn Alle einverstanden, und nahmen. 
Abrede, im ganzen Verlaufe der Verhandlung stets geschlossen 
und gemeinsam vorzugehen. Am 26. April fand darauf die 
Wahl des Ausschusses in Frankfurt Statt; er bestand aus 
neun Mitgliedern, unter welchen Preußen kaum auf eine 
sichere Stimme rechnen konnte. 
Indessen war durch neue militärische Schritte Osterreichs 
die frohe Friedenshoffnung Pfordten's gründlich zerstört, und 
bei der völligen Unsicherheit der Lage war Bismarck weniger 
als je der Meinung, durch übereilte Verfassungsvorschläge 
sich für die Zukunft die Hände zu binden. So erließ er 
am 27. April ein Rundschreiben an alle deutschen Höfe, worin 
er erinnerte, daß der preußische Antrag zunächst nicht die 
Aufstellung eines Verfassungsentwurfs, sondern die Berufung 
eines Parlaments begehre; ohne die selbst auferlegte Nöthigung, 
die in der Festsetzung eines Termins für die Eröffnung des 
Parlaments liege, würde eine Berathung über die Verfassung
	        
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