Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Preußens gemäßigte Reformvorschläge. 331 
Bundestags verbleiben. Seine Wünsche in diesen Schranken 
zu erhalten, war, wie gesagt, die äußere Lage in jeder Be- 
ziehung geeignet. Wir werden sogleich wahrnehmen, daß sich 
während dieser Erwägungen der Ausbruch des Kriegs tagtäg- 
lich näher rückte; um so mehr empfahl sich eine dem Ausdruck 
der Friedensliebe entsprechende Haltung. Das Gewicht dieser 
Erwägungen wurde gleichzeitig durch den Umstand noch ge- 
steigert, daß Frankreich auf die Berufung eines europäischen 
Congresses aller Großmächte zu dringen begann, welcher über 
die schwebenden Fragen, die venetianische, die schleswig- 
holsteinische und die deutsche, Beschluß fassen sollte. Damit 
wurde die Beschränkung der Bundesreform auf ein möglichst 
bescheidenes Maaß eine gebieterische Pflicht, um nicht dem 
Auslande einen scheinbaren Rechtstitel zur Einmischung in 
eine innere Lebensfrage der deutschen Nation zu gewähren. 
Hienach wurde dann folgende Mittheilung an den Ausschuß 
des Bundestags über Preußens Atbsichten hinsichtlich der 
Bundesreform beschlossen. 
Eine periodisch einzuberufende Nationalversammlung wird 
zur Mitwirkung bei der Bundesgesetzgebung und zur Ersetzung 
der bisher in gewissen Fällen erforderten Einstimmigkeit ge- 
schaffen. Zur Competenz der so entstehenden Bundesgewalt 
gehören die in der Wiener Schlußacte bezeichneten gemein- 
nützigen Anordnungen, also die Regelung des Verkehrs- 
wesens, Freizügigkeit und deutsches Heimathsrecht. Zoll= und 
Handelsgesetzgebung, Schutz des deutschen Handels im Aus- 
lande, sowie der deutschen Schifffahrt und Seeflagge, eine 
Consularvertretung Gesammt-Deutschlands, Gründung einer 
Kriegsmarine, Revision der Bundes-Kriegsverfassung zum 
Zwecke, durch bessere Zusammenfassung der Wehrkräfte die
	        
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