Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

332 Antrag auf Bundesreform. 1866 
Gesammtleistung zu erhöhen und die Leistung des Einzelnen 
zu erleichtern. Hinsichtlich des Wahlgesetzes für das ad hoc 
zu berufende Parlament wird allgemeines Wahlrecht und 
directe Wahl eines Abgeordneten für je 100000 Seelen, so 
wie passive Wählbarkeit nach den Bestimmungen des Wahl- 
gesetzes von 1849 vorgeschlagen. 
Dies Alles blieb innerhalb des Rahmens der bisherigen 
Bundesverfassung; es war keine Rede von einem die souve- 
ränen Staaten beherrschenden Bundesoberhaupt; es handelte 
sich nur um die Ausdehnung der gesetzgeberischen Competenz 
des Bundestags, falls dieser an die Mitwirkung eines von 
der Nation gewählten Parlaments gebunden würde. Fragen 
dieser Art konnten unmöglich vom Auslande als Grund zur 
Einmischung benutzt werden. Freilich war es höchst wahr- 
scheinlich, daß der Bundestag auch diese gemäßigten Anträge 
ablehnen würde, und für diesen Fall hatte Preußen bereits 
mehreren deutschen Regierungen erklärt, und ließ es jetzt durch 
seine officiöse Presse öffentlich verbreiten, man werde bei 
einem so gemeinschädlichen Verfahren genöthigt sein, auf 
tiefer einschneidende Reformen zu dringen. 
Als Savigny mit diesen Aufträgen nach Franksurt zurück- 
kam, hatten die Mittelstaaten vereinbart, daß der bayerische Ge- 
sandte, der frühere Minister von Schrenck, zum Berichterstatter 
zu wählen sei. Von München aus war diesem der dem 
Bundestage einzureichende Vortrag bereits in genauem Wort- 
laute zugeschickt worden, dahin gehend, die Bundesversamm- 
lung möge vor jedem weitern Verfahren an Preußen die 
Aufforderung zu schleuniger Vorlage seines Reformentwurfs 
richten. Schrenck selbst fand ein solches Verhalten heraus- 
fordernd und unzweckmäßig, und versprach gerne dem preußischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.