Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

30 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864 
Würde die Gleichberechtigung der deutschen Fürsten bei einem 
so wichtigen Anlasse verletzt, so hieße das, die deutsche Frage 
mit allen ihren Schwierigkeiten an die Stelle der schleswig- 
holsteinischen setzen. 
So sei die einzige Lösung die Gründung eines selb- 
ständigen Bundesstaats Schleswig-Holstein. 
Die zweite Depesche crörterte die Frage, wie es sich 
hinsichtlich der Entscheidung über die Thronfolge mit dem 
Wege Rechtens und der Competenz der Bundes-Versammlung 
verhalte. Sie gelangte zu dem Ergebniß, daß der Bund eine 
solche Competenz nicht besitze, daß selbst die Meinung, der 
Bund könne unabhängig von der Feststellung des Erbrechts 
über die Mitgliedschaft am Bunde entscheiden, grundlos sei, 
daß die Erbfrage nur in dem betreffenden Bundeslande selbst, 
nach den dort geltenden Verfassungs= und Familiengesetzen, 
entschieden werden könne; der Bund habe nur darauf zu 
sehen, daß die Entscheidung nicht gewaltsam, sondern auf 
dem Rechtswege erfolge, also in Ermanglung anderer In- 
stanzen, die Prätendenten zur Verständigung über den Weg 
cines rechtlichen Abkommens zu veranlassen. 
Jedoch könne die rechtliche Entscheidung nicht allein 
maaßgebend sein. Vorbehalten bleibe stets, daß Schleswig- 
Holstein nicht zerstückelt werde. Fände sich, daß keine der 
Parteien Erbansprüche auf das Ganze hätte, so wäre die 
empfehlenswertheste Auskunft, daß Osterreich und Preußen 
dem relativ Bestberechtigten ihre eigenen, im Wiener Frieden 
erworbenen Titel mit übertrügen. 
Endlich die dritte Depesche untersuchte die Frage, ob 
Oldenburg oder Augustenburg dieser Bestberechtigte sei. Zu- 
nächst pulverisirte sie die Oldenburger Ansprüche als schlecht-
	        
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