Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

380 Letzter Einigungsversuch. 1866 
war das Ergebniß das Folgende. Die auf Schleswig-Holstein 
bezüglichen Artikel blieben im Ganzen unveränderte: als künftiger 
Souverän der Herzogthümer wurde jetzt der Prinz Albrecht von 
Preußen ausdrücklich genannt 1), und für Preußen außer dem 
Kieler Hafen auch Düppel und Sonderburg gefordert. Die 
wesentliche Umarbeitung betraf den fünften Artikel über die 
Bundeskriegsverfassung, welcher eine genauere Ausgestaltung 
erhielt. „Die beiden Regierungen, lautete er jetzt, werden 
bei der Bundesversammlung einen Antrag auf Bundesreform 
stellen. Als dringendster Theil derselben ist die Reform der 
Bundeskriegsverfassung anzusehen. Die Souveränitätsrechte 
der Bundesfürsten innerhalb ihrer Contingente sind zu wahren, 
aber gleiche Organisation, Armirung und Einübung durchzu- 
führen. Der Kaiser von Osterreich ist für Krieg und Frieden 
Bundesfeldherr des Südens, der König von Preußen des 
Nordens. Die Bundesfeldherren haben das Recht und die 
Pflicht, für die gleichmäßige Organisation Sorge zu tragen, 
jeder Bundesfeldherr hat das Recht, in dringenden Fällen die 
kriegsbereite Aufstellung des ihm untergebenen Heeres an- 
zuordnen, vorbehaltlich späterer Genehmigung durch Bundes- 
beschluß. Beide Regierungen, setzte dann noch Bismarck hinzu, 
werden die Reform der Bundcskriegsverfassung ungesäumt zur 
Annahme und Durchführung bringen, und vorher nicht ent- 
waffnen. Sie werden zu diesem Behuf einen Tag der deutschen 
Fürsten und freien Städte nach Weimar berufen. Die Fürsten 
werden eingeladen, ihre Minister mitzubringen, und über das 
1) In Wien hatte man die Bestimmung gewünscht, daß die beiden 
Kronen stets unvereinbar sein sollten; in Berlin zog man vor, statt 
dessen einen der preußischen Krone ferner stehenden Prinzen zu be- 
zeichnen.
	        
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