Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Manteuffel rückt in Holstein ein. 431 
Interesse liege, demselben durch imponirende Machtentfaltung 
vorzubeugen, und also die 13. (westfälische) Division nach 
Lauenburg zu verlegen, wo sie ihre bisherige Aufgabe, die 
Beobachtung Hannovers, ebenso wie bei Minden, erfüllen 
würde. Indessen erklärte General Manteuffel jede Besorgniß 
dieser Art für grundlos. Die Bevölkerung der Herzogthümer 
sei bedächtig und zähe, aber zu activer Erhebung wenig ge- 
neigt; was auch die Clubredner sagen möchten, so würde die 
Masse bei einem Kriege zwischen den Großmächten keine Hand 
rühren; einige Bataillone als Besatzung in den wichtigern 
Ortschaften würden hinreichen, die Ruhe im ganzen Lande 
aufrecht zu erhalten. So wurde beschlossen, vier Landwehr- 
Regimenter, Fußvolk und Reiterci, etwas über 5000 Mann, 
in Lauenburg aufzustellen, zur Unterstützung und weiterhin 
zur Ablösung Manteuffel's, sowie ein Panzerschiff und einige 
Kanonenboote in die Elbe unterhalb Hamburg zu entsenden 
— und dann ungesäumt die praktischen Folgerungen aus dem 
österreichischen Antrag vom 1. Juni zu ziehen. 
Nachdem General Gablenz, den Wiener Befehlen ent- 
sprechend, die holsteiner Stände zum 11. Juni nach Itzehoe 
einberufen hatte, empfing er am 6. von Manteuffel ein 
Schreiben des Inhalts, daß durch die Anrufung des Bundes 
OÖsterreich den Gasteiner Vertrag gebrochen habe, daß mithin 
der frühere Gemeinbesitz wieder in Kraft getreten sei, und 
folglich Preußen in allem Frieden Garnisonen auch nach 
Holstein zu legen gedenke, wie dies in gleicher Weise Oster- 
reich fortan für Schleswig freistehe. Demnach bedürfe aber 
die Berufung der Stände der Mitwirkung des Königs, und 
werde erwartet, daß bis dahin Gablenz dieselbe einstweilen 
zurücknehme. Die Civilregierung des Landes werde dann
	        
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