Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

7866 Osterreich beantragt die Mobilmachung des Bundesheeres. 433 
in der Nacht des 11. seine Brigade über den Strom nach 
Harburg hinüber, und eilte mit ihr auf den hannoverschen, 
hessischen und bayerischen Bahnen zum Hauptheere nach 
Böhmen. Manteuffel behielt Recht; in den Herzogthümern 
waltete Scheel-Plessen so ungestört, als wäre er seit seiner 
Geburt der angestammte Landesfürst gewesen. 
In Wien hatte man nicht viel Anderes erwartet, freute sich, 
jetzt einen, wie man meinte, tadellosen Grund zum Losbruch 
zu haben, und brachte gleich am 11. Juni den einst am 
16. März verunglückten Plan zur Vollziehung. Osterreich 
erklärte der Bundesversammlung, daß Preußen durch die Be- 
setzung Holsteins den Gasteiner Vertrag, durch die Ergreifung 
der Regierungsgewalt daselbst den Wiener Frieden gebrochen, 
also zum Schutze vermeintlich verletzter Rechte den Weg der 
Selbsthülfe betreten habe. Es liege hienach der im Artikel XIX 
der Wiener Schlußacte vorgesehene Fall vor, und die Bundes- 
versammlung sei berufen, der unternommenen Selbsthülfe Ein- 
halt zu thun. Nach diesen Vorgängen und Preußens drohen- 
den Rüstungen beantrage also Osterreich die Mobilmachung 
des ganzen Bundesheeres mit Ausnahme der dazu zählenden 
preußischen Corps, die Aufstellung der Ersatzcontingente, und 
die Ernennung eines Bundesfeldherrn, der Corpscomman= 
danten und ihrer Stäbe. 
Es war nicht schwer, die rechtliche Unstatthaftigkeit 
eines solchen Antrags darzuthun. 
Der Bund sollte gegen Preußen waffnen, weil dieses 
die Verträge von Wien und Gastein gebrochen hätte. Allein 
diese Verträge waren von Osterreich und Preußen als euro- 
päische Großmächte, und nicht bloß ohne jede Mitwirkung 
des Bundes, sondern im offenen Gegensatz zu dessen In- 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. IV.
	        
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