1864 Sachsen weigert die Räumung. 37
entrüstet bei dem Gedanken, daß ein in seinen Besitz über-
gegangenes Land ohne und gegen Bundesgesetz unter Exe-
cution bleiben sollte. Bismarck fand auf's Neue, es sei auch
im Völkerverkehre wünschenswerth, nicht für übermäßig ge-
duldig gehalten zu werden. Seit dem Wiener Frieden hatte
überall der Rückmarsch der allürten Truppen in die Heimath
begonnen und war in steter Fortsetzung begriffen; plötzlich
aber erschien jetzt eine königliche Ordre an die noch in den
Herzogthümern befindlichen Regimenter, Halt zu machen, wo
sie ständen; die westfälische Division, die eben aus Holstein
bis Minden gelangt war, blieb hier in concentrirter Auf-
stellung an der hannover'schen Grenze, während eine starke,
bei Torgau sich sammelnde Abtheilung gegen das säechsische
Gebiet demonstrirte. Bismarck erklärte nach allen Seiten,
daß der König von Preußen in den von ihm verwalteten
Landen den Aufenthalt fremder Truppen ohne seine Erlaub-
niß nicht dulde; nach Beendigung der Execution habe der
Bund hier nichts zu suchen, und gegen unbefugte Eindring-
linge werde Preußen sein Hausrecht wahren. In einer aus-
führlichen Darlegung vom 26. November theilte er dem
Wiener Cabinet die verfügten militärischen Demonstrationen
mit, stellte nochmals den Rechtspunkt fest, und forderte
Osterreich auf, das agitatorische und rechtswidrige Treiben
Sachsens, welches seit einem Jahre fortdauernd die europäische
Politik der beiden Großmächte zu kreuzen und zu stören ver-
suche, ernstlich zur Ruhe zu verweisen. Eine Ehrensache sei
es in dieser Lage für Preußen, vor der Entfernung der
Bundestruppen in keine Verhandlung über das künftige
Schicksal der Herzogthümer einzutreten. In Folge dieser
drohenden Haltung ging der Alarm durch ganz Deutschland.