38 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864
Beust sagte: ich fürcht' mich nicht — rief die Urlauber der
sächsischen Regimenter zu den Fahnen und ließ die Staats-
cassen auf den Königsstein flüchten; offenbar hatte er den
Gegner noch immer nicht völlig kennen gelernt, und pochte
darauf, daß Preußen zuletzt doch nicht Ernst machen würde.
Aber ein anderer war der Eindruck in Wien. Man hatte
von dort aus eben erst an den Berliner Hof durch Werther
eine neue Mahnung ergehen lassen, nicht so streng auf dem
Buchstaben der Executionsordnung zu bestehen. Jetzt aber,
bei den militärischen Aufstellungen Preußens, gerieth man
doch in Sorge. Denn nicht bloß Bismarck, dem man längst
jede Tollkühnheit zutraute, sondern auch der König Wilhelm
erklärte dem Grafen Karolyi die Unwiderruflichkeit seines
Entschlusses. Daß Preußen bei dieser Sache im Rechte war,
hatte man ihm wiederholt eingeräumt; jetzt gestand man sich
selbst mit bitterem Gefühle, daß Preußen bei der Schlag-
fertigkeit seiner Heerverfassung auch die Macht besaß. Man
entschloß sich, ihm einen Schritt entgegen zu thun, und
Mensdorff kündigte am 26. November dem preußischen Ge-
sandten an, mit der amtlichen Vorlage des Wiener Friedens
an den Bundestag wolle Osterreich die Erklärung verbinden,
daß dieser Vertrag die Execution gegenstandslos mache, und
folglich der Bund die Executionstruppen abberufen möge.
Indem man also dem Bunde das formale Recht der Ent-
scheidung vorbehielt, stellte man Preußen thatsächlich das
geforderte Ergebniß in Aussicht; auch verhieß Mensdorff,
bei den Mittelstaaten nachdrücklich auf eine günstige Ab-
stimmung einzuwirken. Ihr wollt, sagte er klagend zu
Werther, in dieser holsteiner Sache auch niemals das Ge-
ringste nachgeben.