Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

42 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864 
Indessen kam am Bundestage die auf den 5. December 
anberaumte Abstimmung über den Antrag der beiden Mächte 
heran. Bei der Mehrzahl der Mittelstaaten waren die aus 
Wien und Berlin gekommenen Vorstellungen fruchtlos ge- 
blieben. In München hatte Schrenck's Ersetzung lange 
Mühen verursacht, da Pfordten vor der Übernahme des 
Portefeuilles mehrere dem Könige lästige Bedingungen stellte: 
eben jetzt, Ende November, hatte man sich geeinigt, und 
Schrenck kehrte auf seinen alten Posten am Bundestag, 
Pfordten aber an die Spitze der Regierung zurück. Der 
Letztere war lebhafter und kampfeseifriger als je, und aller 
Hoffnungen voll, mit Osterreichs Hülfe dem preußischen Über- 
muthe Schranken zu setzen, Augustenburg zu seinem Rechte 
zu verhelfen und die erlauchte Bundesverfassung hoch zu 
halten. Mit Schmerling und Beust vereint, sagte er, wollen 
wir diesen Preußen die Wege weisen. Bayerns Votum am 
Bundestage blieb also fest für die Fortdauer der Execution; 
sämmtliche Sachsen, sodann Württemberg, Darmstadt und 
Braunschweig schlossen sich an, indem sie nicht bloß jedes 
Erbrecht Christian's IX. an Schleswig-Holstein bestritten, 
sondern noch weiter behaupteten, er habe auch den Besitz des 
Landes nicht gehabt und folglich nicht an Osterreich-Preußen 
abtreten können, ein Satz, der um so mißlicher war, als der 
Bund gegen Christian gerade als den Besitzer der Provinzen 
die Execution gerichtet hatte. Luxemburg-Limburg enthielt 
sich der Abstimmung. Hienach blieb eine Majorität von 
neun Stimmen, welche den Antrag annahm, und damit den 
Abzug der Sachsen aus Holstein verfügte. Preußen hatte 
seine Forderung durchgesetzt, und damit der Bundestag jede 
unmittelbare Einwirkung auf den Zustand in den Herzog-
	        
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