42 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864
Indessen kam am Bundestage die auf den 5. December
anberaumte Abstimmung über den Antrag der beiden Mächte
heran. Bei der Mehrzahl der Mittelstaaten waren die aus
Wien und Berlin gekommenen Vorstellungen fruchtlos ge-
blieben. In München hatte Schrenck's Ersetzung lange
Mühen verursacht, da Pfordten vor der Übernahme des
Portefeuilles mehrere dem Könige lästige Bedingungen stellte:
eben jetzt, Ende November, hatte man sich geeinigt, und
Schrenck kehrte auf seinen alten Posten am Bundestag,
Pfordten aber an die Spitze der Regierung zurück. Der
Letztere war lebhafter und kampfeseifriger als je, und aller
Hoffnungen voll, mit Osterreichs Hülfe dem preußischen Über-
muthe Schranken zu setzen, Augustenburg zu seinem Rechte
zu verhelfen und die erlauchte Bundesverfassung hoch zu
halten. Mit Schmerling und Beust vereint, sagte er, wollen
wir diesen Preußen die Wege weisen. Bayerns Votum am
Bundestage blieb also fest für die Fortdauer der Execution;
sämmtliche Sachsen, sodann Württemberg, Darmstadt und
Braunschweig schlossen sich an, indem sie nicht bloß jedes
Erbrecht Christian's IX. an Schleswig-Holstein bestritten,
sondern noch weiter behaupteten, er habe auch den Besitz des
Landes nicht gehabt und folglich nicht an Osterreich-Preußen
abtreten können, ein Satz, der um so mißlicher war, als der
Bund gegen Christian gerade als den Besitzer der Provinzen
die Execution gerichtet hatte. Luxemburg-Limburg enthielt
sich der Abstimmung. Hienach blieb eine Majorität von
neun Stimmen, welche den Antrag annahm, und damit den
Abzug der Sachsen aus Holstein verfügte. Preußen hatte
seine Forderung durchgesetzt, und damit der Bundestag jede
unmittelbare Einwirkung auf den Zustand in den Herzog-